Erneuter Betrugsversuch der Pflegekammer Rheinland-Pfalz gescheitert

Ende Dezember 2024 hat es die Pflegekammer Rheinland-Pfalz mal wieder versucht. Mit Datum vom 30. Dezember 2024 erhielt bffk-Mitglied Walburga Tamme* einen sogenannten Änderungsbescheid. Rückwirkend für die Jahre 2016 bis 2022 forderte die Pflegekammer insgesamt 671,50 Euro.
Absender des Bescheides war der Geschäftsführer der Pflegekammer, David Dietz. Es ist ganz sicher keine Übertreibung hier von einem Betrugsversuch zu sprechen. Ein Betrug liegt vor, wenn in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und dabei das Vermögen eines anderen zu beschädigen, durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen ein Irrtum erregt oder unterhalten wird.

Im vorliegenden Fall ist der Pflegekammer Rheinland-Pfalz und ihrem Geschäftsführer völlig klar, dass die Wirtschaftspläne der Jahre 2016 bis 2024 einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Denn in allen von Rechtsanwalt Schneider/Montabaur und dem bffk vertretenen Fällen hat die Kammer regelmäßig deswegen die Bescheide aufgehoben. Aber dort, wo man auf unwissende Opfer hofft, versucht die Kammer weiter, Kasse zu machen. Darüber hat der bffk bereits ausführlich berichtet. Auch in der Presse war darüber zu lesen.
Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides gegen Walburga Tamme hinsichtlich der Jahre 2016 bis 2019 die sogenannte Festsetzungsverjährung bereits eingetreten war. Für diese Jahre hätten gar keine Bescheide mehr festgesetzt werden dürfen.

Folgerichtig hatte der Widerspruch vom 08. Januar 2025 jetzt vollumfänglich Erfolg und die Pflegekammer hat den Beitragsbescheid aufgehoben. Mehr als 6 Monate haben die unehrlichen Mainzer Kammerfunktionäre benötigt, um zu dieser Einsicht zu gelangen.

* Name geändert

09.08.2025