Nichts Neues aus der IHK Köln - Verwaltungsgericht stellt erneut Rechtswidrigkeit des Wirtschaftsplanes fest
Zum ersten Mal hat das Verwaltungsgericht Köln der dortigen IHK im Jahr 2016 für das Wirtschaftsjahr 2015 eine Rechtswidrigkeit der Wirtschaftsplanung in Form einer rechtswidrigen Bildung von Vermögen aus Zwangsbeiträgen attestiert. Geklagt hatten bffk-Mitglieder mit Unterstützung des Verbandes. Angesichts der Sach- und Rechtslage ist es keine Übertreibung, wenn festgestellt wird, dass auch vorherige Wirtschaftspläne mindestens seit dem Jahr 2010 ebenso rechtswidrig waren.
Gelernt haben die Kölner IHK-Funktionäre über die Jahre rein gar nichts. Denn auf das Urteil aus dem Jahr 2016 folgte im Jahr 2023 ein weiteres Urteil gegen die IHK zum Wirtschaftsjahr 2021. Dazwischen hatte die IHK – die Jahre 2014, 2016, 2017, 2020 betreffend – schon kampflos aufgegeben.
Den Urteilen aus 2015 und 2023 folgte dann im März 2024 eine weitere „17-fache Klatsche“ vor dem Verwaltungsgericht hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2021. Bei Klagen gegen das Wirtschaftsjahr 2022 gab die IHK, die mittlerweile die von ihr zur Verteidigung beauftragt sündhaft teure Anwaltskanzlei aus Berlin „in die Wüste geschickt“ hatte, dann wiederum rasch klein bei. Zu den Klagen um das Wirtschaftsjahr 2023 trauten sich die Kölner Kammerfunktionäre dann doch mal wieder in den Gerichtssaal. Gleich 13 Klagen wurden am 18. Juni 2025 vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Und wieder musste vom Gericht die Rechtswidrigkeit der Wirtschaftspläne und damit der Beitragsveranlagung festgestellt werden.
Seit ungefähr 15 Jahren bekommen die „Wirtschaftsexperten“ der IHK Köln keinen rechtskonformen Haushalt hin. Seit ungefähr 15 Jahren werden die dortigen IHK Mitglieder auf der Grundlage rechtswidriger Wirtschaftspläne genauso rechtswidrig zu Beiträgen herangezogen. In der Politik hätten die Verantwortlichen schon längst „den Hut nehmen“ müssen. In Köln aber übernimmt für dieses Versagen niemand Verantwortung. Zum Versagen der Kölner IHK-Funktionärskaste gesellt sich das vollständige Versagen der Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium. Bei einer konsequenten Überwachung durch die Rechtsaufsicht würden einzelne IHK-Mitglieder nicht immer und immer wieder zu neuen Klagen gezwungen werden. So aber geht das Elend weiter. Weitere Klagen gegen die Wirtschaftsführung, die rechtswidrige Rücklagen- und Vermögensbildung für die Jahre 2024 und 2025 sind bereits anhängig.
01.08.2025