Bundesverband für freie Kammern e.V. Bayerischer Rechnungshof sieht Mängel in der IHK Schwaben

06.12.2011

Bayerischer Rechnungshof sieht Mängel in der IHK Schwaben  (06. 12. 2011)

Lange hatten sich die Verantwortlichen in der IHK Schwaben gegen eine Prüfung durch den Bayerischen Rechnungshof gewehrt und dabei sogar etliche Tausend Euro der Zwangsbeiträge in einen Rechtsstreit investiert, um diese Prüfung abzuwenden. Am Ende nützte das alles nichts und das Bundesverwaltungsgericht gab im September 2009 dem Rechnungshof grünes Licht für seine Arbeit.
Heute nun hat der Bayerische Rechnungshof seinen Jahresbericht 2011 vorgelegt und dabei auch „wesentliche Prüfungsfeststellungen“ hinsichtlich der IHK Schwaben (Augsburg) getroffen. Ein zentraler Schwerpunkt der Prüfung lag dabei bei der Betrachtung der Ausgestaltung der Vergütung der Führungskräfte.


Der Rechnungshof bemängelt hier insbesonders:

  • mangelnde Transparenz (der Präsident verhandelt mit dem Hauptgeschäftsführer, der Hauptgeschäftsführer mit den übrigen Mitarbeitern – weitere Gremien sind nicht beteiligt)
  • zwischen 2006 und 2009 sind die Gehälter der Führungskräfte in der IHK um 11,57 % gestiegen (rund das Doppelte gegenüber den sonstigen Mitarbeiter)
  • Höhere Eingruppierung von Mitarbeitern, ohne dass die Tätigkeit auch höherwertig wäre, teilweise ohne nähere Begründung.
  • Gewährung individueller Zulagen, ohne dass aus den Personalakten Begründungen ersichtlich sind.
  • die bestehende Praxis, etwa einem Drittel der sonstigen Mitarbeiter „individuelle“ Zulagen ohne schriftliche Begründung zu gewähren, sprengt nach Auffassung des ORH den rechtlich zulässigen Rahmen.


Hinsichtlich der notwendigen Beschlussfassung in der Vollversammlung bzw. der notwendigen Transparenz vermerkt der Rechnungshof: "Eine gesetzliche Pflicht, die einzelnen Geschäftsführergehälter gegenüber der Vollversammlung oder den Mitgliedern offenzulegen, besteht zwar nicht. Allerdings gehören Offenheit und Transparenz zu den Wesensmerkmalen einer nach demokratischen Prinzipien organisierten Körperschaft."Im Hinblick auf die Vergabe von Zuwendungen der IHK an Stellen außerhalb der IHK bemängelt der Rechnungshof, dass diese teilweise ohne Antrag und trotz fehlender oder unzureichender Finanzierungspläne bewilligt werden. Auch hinsichtlich der Auftragsvergabe hat der Rechnungshof festgestellt, dass die Kammer Aufträge ohne die notwendige Ausschreibung vergeben hat. Wohin das führen kann hat sich unlängst erst im IHK-Bezirk Koblenz gezeigt, wo die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft immer noch nicht abgeschlossen sind.Hoch interessant ist, was quasi unbemerkt am Ende des Prüfberichtes hinsichtlich der Empfehlungen des Bayerischen Wirtschaftsministerium zur Änderung der DIHK-Mustersatzung für alle IHKn aufgrund des Prüfberichtes zu lesen ist. Dort wird nämlich ausdrücklich festgehalten, die Möglichkeit zur Bildung der „Liquiditätsrücklage“ solle gestrichen werden. Dies knöpft offensichtlich daran an, dass das Eigenkapital der IHK verteilt auf die diversen Rücklagen viel zu hoch ist!Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bericht des Rechnungshofes die Kritik des bffk an der Struktur des IHK-Systems bestätigt. Gehältern und sonstigen Zuwendungen an die Mitarbeiter sind zu hoch, die Vergütung insgesamt intransparent und selbst die Kammergremien nicht ausreichend beteiligt. Über Zuwendungen an Dritte versickern Zwangsbeiträge ineffizient und ebenfalls ohne die notwendige Transparenz. Dass die Rücklagen überhöht sind, ist durch die Vorlage dieses Berichtes nun quasi amtlich.Auszug aus dem Prüfungsbericht zur IHK Schwaben
Auszug aus der Pressezusammenfassung zur Prüfung der IHK Schwaben