Bundesverband für freie Kammern e.V. Hamburger Handelskammer ohne Rechtsaufsicht

19.03.2014

Hamburger Handelskammer ohne Rechtsaufsicht                      (19. 03. 2014)

Das Kammergesetz regelt es eindeutig: die Kammern unterliegen der Rechtsaufsicht der Länder (§ 11 Abs. 1). Und auch der aus den Federn zahlreicher Kammerjuristen stammende Kommentar zum IHK-Gesetz stellt unmissverständlich klar, dass im Falle von Ermessensmissbräuchen insbesondere bei der Verletzung „der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Finanzgebahrung“ die Rechtsaufsicht gefragt ist.
In Hamburg aber, so beweist eine aktuelle Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage, wird aus solchen offensichtlichen Ermessensmissbräuchen in der Handelskammer Hamburg eine „kammereigene Angelegenheit“, in die sich der Senat nicht einmischen mag. Ob das auch daran liegt, dass der amtierende – für die Rechtsaufsicht zuständige -  Senator zuvor Präsident eben jener Handelskammer war?
Dabei ist es wirklich offensichtlich. Die Handelskammer Hamburg bildet seit vielen Jahren eine millionenschwere Baurücklage. (zum 31.12.2009 mehr als 28 Mio; zum 31.12.2010 mehr als 16 Mio; zum 31.12.2011 mehr als 21 Mio; zum 31.12.2012 mehr als 20 Mio.) Als Rechtfertigung für diese Rücklage hat die Handelskammer ein sogenanntes Gutachten aus dem Jahr 2012 vorgelegt. Ganz abgesehen davon, dass dieses Gutachten hinsichtlich der Rechtfertigung der Rücklagen dem eigenen Finanzstatut der Handelskammer Hohn spricht, fällt vor allem auf, dass die gebildete Rücklage mehr als 6 Millionen über den dort genannten Gesamtkosten liegt.
Warum die Handelskammer schon seit 2009 solche Rücklagen bildet, lange bevor im Jahr 2012 das Gutachten erstellt wurde, interessiert die Rechtsaufsicht nicht. Genauso wenig wie die Tatsache, dass die im Gutachten bezifferten Gesamtkosten von 14,7 Millionen Euro deutlich niedriger als die Rücklage liegen. Alles „kammereigene Angelegenheiten“? Da wird es fast schon zur Nebensache, dass ein Kammerfunktionär gegenüber dem NDR so tat, als ob ein Riss im IHK-Gebäude so hohe Kosten verursacht, obwohl die Sanierung laut dem Gutachten weniger als 2 Millionen Euro kosten soll. Und dass man sich 8 Millionen Euro für eine kleine Überholung der Büros gönnen möchte. Für den geplanten qm-Preis von mehr als 1800,00 Euro werden woanders Neubauten errichtet. Die Hamburger Wirtschaft muss das alles erarbeiten. Die Rechtsaufsicht in Hamburg aber verweigert ihre Arbeit.