Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK braucht auch kriminelle Mitglieder

29.12.2014

IHK braucht auch kriminelle Mitglieder                                        (29. 12. 2014)

Groß ist die Empörung im Lager der Kammer-Traditionalisten über eine Karikatur, die den Widerspruch zwischen dem Anspruch der Kammermitglieder als ehrbaren Kaufleuten und den zahlreichen Verfehlungen von Kammerfunktionären thematisiert.
Kakrikatur: IHK oder HWKTatsächlich erscheint diese Karikatur angesichts einer aktuellen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes nun in einem völlig neuen Lichte. Zu entscheiden war die Frage der Mitgliedschaft in der IHK von jemandem, der gewerbliche Einkünfte ausschließlich durch den Verkauf von Altmetall erzielt hatte, welches er zuvor bei seinem Arbeitgeber unterschlagen hatte. Die gewerbliche Aktivität gründete also vollumfänglich auf kriminellem Verhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied nun, dass dies einer Mitgliedschaft in der IHK nicht im Wege stünde. Denn diese Mitgliedschaft gründe kraft Gesetz auf der Veranlagung zur Gewerbesteuer. Die Rechtswidrigkeit der Tätigkeit sei im Hinblick auf die Frage der Mitgliedschaft ohne Belang.

Warum aber ist die Mitgliedschaft auch von Kriminellen für die IHK so wichtig?

Die Antwort ist recht einfach. Die zentrale Rechtfertigung für den Kammerzwang besteht darin, dass die Kammern in der Lage seien das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu formulieren. Das Wissen um dieses wirtschaftliche Gesamtinteresse wiederum sei für Staat und Gesellschaft von enormen öffentlichen Interesse. Von so großem Interesse, dass damit der Grundrechtseingriff des Kammerzwanges gerechtfertigt ist. Nur dann aber, wenn die gesamte gewerbliche Wirtschaft zum Kammerzwang verpflichtet ist, sei dieses Gesamtinteresse überhaupt herstellbar, erklären seit Jahren das Bundesverwaltungsgericht und auch das Bundesverfassungsgericht. In der Logik des Gesetzgebers und der Rechtsprechung liegt also, dass auch die Stimme gewerblicher Krimineller bei der Herstellung des Gesamtinteresses der Wirtschaft unverzichtbar ist.  Es ist ein unbestätigtes Gerücht, dass die ersten Industrie- und Handelskammern bereits planen, für verurteilte Wirtschafts-Kriminelle eigene Wahlgruppen einzurichten, um ihnen eine angemessene Vertretung in den Vollversammlungen zu sichern.