Bundesverband für freie Kammern e.V. Jahrelanger Satzungsverstoß in der IHK Berlin - ganz egal?

23.03.2018

Jahrelanger Satzungsverstoß in der IHK Berlin - ganz egal?

Eigentlich ist die Sache ganz einfach. Eine IHK stellt einen Haushalt auf. Wenn das Wirtschaftsjahr beendet ist, wird der Jahresabschluss erstellt und in den meisten Fällen wird dieser Jahresabschluss von der Rechnungsprüfungsstelle der IHKn in Bielefeld (RPS) geprüft. Aus vielen guten Gründen genießt die RPS unter Kritikern der Kammern einen schlechten Ruf. Das hat z.B. damit zu tun, dass die RPS in allzu vielen Fällen, in denen einige Gerichte eine rechtswidrige, weil zweckfreie, Vermögensbildung von IHKn festgestellt haben oder IHKn außergerichtlich aufgrund solcher Vorwürfe Beitragsbescheide aufheben mussten, die Prüfungen der RPS diesbezüglich zuvor ohne entsprechende Beanstandungen waren. Mit anderen Worten: die RPS hat nichts gemerkt.

Deswegen gibt es in den IHKn ja noch die ehrenamtlichen Rechnungsprüfer - zumindest theoretisch sollen diese die Prüfung der Jahresabschlüsse ebenfalls überwachen. So bestimmt es auch die Satzung der IHK Berlin. In § 4 Abs. 3 f. ist bestimmt, dass die Vollversammlung exklusiv die Rechnungsprüfer zu wählen hat und § 8 Abs. 3 bestimmt klipp und klar: "Die Vollversammlung  (...) wählt  aus  ihrer  Mitte  jeweils  zwei  Rechnungsprüfer  für  die Prüfung  des  Jahresabschlusses. Grundlage  für  die  Prüfung  der  gewählten Rechnungsprüfer ist insbesondere der Bericht der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern über die Prüfung des Jahresabschlusses."

Eigentlich eine klare Sache. Eigentlich. Wenn es da nicht die Feststellung geben würde, dass man in der IHK Berlin solche Satzungsbestimmungen nicht so wichtig findet. Mittlerweile gibt es hinsichtlich der Protokolle ja eine höchst erfreuliche Transparenz (Archiv der Protokolle). Aber Transparenz führt eben auch zu neugierigen Blicken. Und die stellen dann fest, dass in der IHK Berlin seit Jahren keine ehrenamtlichen Rechnungsprüfer gewählt wurden und ganz offenkundig und dann natürlich konsequent die Jahresabschlüsse bzw. die qualitativ bedenklichen Prüfungsaktivitäten der RPS von solchen ehrenamtlichen Rechnungsprüfern auch nicht nochmal geprüft wurden. Dass auch in der IHK Berlin über Jahre zweckfrei und rechtswidrig Vermögen gebildet wurde - und nach Ansicht des bffk bis heute wird - und dies niemandem auffiel, vermag vor diesem Hintergrund nicht zu verwundern. Man fragt sich eher, welche Satzungsregeln (bindendes Binnenrecht!) da noch so auf der Strecke geblieben sind.... ?