24.01.2020
Kammerbericht 2019 – Pflegekammern unter DruckMit leichter Verspätung erscheint heute der Kammerbericht 2019. Ein zentrales Thema ist in diesem Bericht die Entwicklung der Pflegekammern. Passend dazu findet sich zur Einführung das Vorwort von Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes.
Die frisch eingeführten Pflegekammern in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein stehen beispielhaft für den Ungeist, der mit einer gesetzlichen erzwungenen Interessenvertretung verbunden ist. Die Zusammenfassung zur Entwicklung in den Pflegekammern bekommt eine besondere Aktualität durch die Weigerung der Pflegekammer in Schleswig-Holstein die eigenen Mitglieder über die Akzeptanz der Kammer abstimmen zu lassen. Das Thema Interessenvertretung steht auch im Mittelpunkt der Aufbereitung und Einordnung, die im Kammerbericht 2019 zum Streit eines IHK-Mitgliedes mit „seiner“ IHK vornimmt. Denn diese Mitglied verlangt den Austritt der IHK aus dem Dachverband, weil dieser notorisch die gesetzlichen Beschränkungen im Hinblick auf öffentliche Äußerungen missachtet. Das IHK-Mitglied fühlt sich vom IHK-Dachverband eben nicht vertreten und will die permanente Vereinnahmung, hier würde in seinem Namen gesprochen nicht weiter hinnehmen. Nach einem bisher schon 13jährigen Rechtsstreit wird diese Angelegenheit demnächst zum zweiten Mal das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen. Von zentraler Bedeutung ist im jährlichen Kammerbericht die Aufbereitung der wesentlichen Finanzdaten der deutschen Kammern. Feststellbar sind hier die immensen Transparenzdefizite insbesondere der berufsständischen Kammern.
Feststellbar ist auch, dass der notwendige Vermögensabbau in den Industrie- und Handelskammern ins Stocken geraten ist. Ende 2017 lagen diese immer noch bei knapp 1,7 Milliarden Euro. Für 2018 zeichnet sich bisher sogar erstmals seit 2013 wieder ein leichter Zuwachs ab. Der bffk erwartet mit der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22. Januar 2020 aber, dass der Druck zur Rückerstattung von in Millionenhöhe angehäuften Zwangsbeiträgen wieder zugenommen hat und spätestens im Jahr 2019 wieder ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen sein wird. Leider gibt es im Zusammenhang mit den Erkenntnissen aus dem bundesweit einmaligen Beitragsvergleich zwischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern über alle Kammern und alle Regionen nichts erfreuliches zu berichten. Immer noch liegt die Beitragsbelastung für das Handwerk bis auf wenige Ausnahmen massiv über der in den IHKn. Gleichzeitig gibt es sowohl zwischen den IHKn als auch den HWKn geradezu absurde Beitragssprünge, die auch mit regionalen Unterschieden nicht zu rechtfertigen sind. Solange die Politik hier nicht eingreift wird der Wildwuchs der Kleinstaaterei der Kammern und die damit verbundenen massiven Ungleichheiten, die insbesondere im Handwerk einen echten Standortnachteil bedeuten können, wohl nicht einzudämmen sein.