Oberverwaltungsgericht setzt Pflegekammer Grenzen
Allzu gerne verkaufen sich die Pflegekammer als die legitime und kompetente Interessenvertretung der Pflege. In vielen Fällen aber haben kompetente Pflegekräfte sich mithilfe der Gerichte gegen unzulässige Lobbyarbeit und öffentliche Äußerungen der dieser Pflegekammer wehren müssen.
Alleine die Zahl von Unterlassungsaufforderungen und gerichtlichen Verfahren gegen die Pflegekammer Rheinland-Pfalz liegt mittlerweile im 2-stelligen Bereich. Dabei haben es diejenigen, die sich gegen solche unzulässigen und übergriffigen Äußerungen der Pflegekammer, die vermeintlich im Namen aller Mitglieder abgegeben werden, nicht nur mit einem notorisch rechtswidrigen Kammerapparat zu tun. Sie treffen, wenn es vor Gericht geht, oft genug auf Gerichte, die zu erheblichen "Klimmzügen" bereit sind, um die Äußerungen der Pflegekammer irgendwie zu rechtfertigen.
Das zuständige Verwaltungsgericht Mainz z.B. hat den Pflegekräften in Eilverfahren noch nie Recht gegeben. Erfolge gab es stets erst im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Wenn auch nur teilweise hat bffk-Mitglied Alexandra Schug einen solchen Erfolg erreichen können. Mit sofortiger Wirkung ist der Pflegekammer verboten, zu äußern:
"Die Forderung nach einem 'bayerischen Modell' klingt auf den ersten Blick attraktiv. Freiwilligkeit weckt Sympathie. Aber in Wahrheit würde ein solches Modell die Pflege schwächen. Eine Kammer kann nur dann wirkungsvoll Standards setzen, Daten erheben und den Berufsstand eigenständig weiterentwickeln, wenn sie die gesamte Berufsgruppe umfasst. Freiwilligkeit würde bedeuten, dass nur ein Teil der beruflich Pflegenden repräsentiert wäre – damit ginge die Stärke verloren, die uns gegenüber Politik und anderen Akteuren im Gesundheitswesen überhaupt erst handlungsfähig macht. Die Pflichtmitgliedschaft wurde im Hellberufsgesetz bewusst verankert. Pflichtbeiträge sind für manche eine Belastung. Aber sie sichern die Unabhängigkeit der Kammer und damit des Berufsstandes, Wir finanzieren uns nicht durch staatliche Gelder oder durch Dritte, sondern allein durch unsere Mitglieder. Nur so bleibt gewährleistet, dass pflegefachliche Entscheidungen nicht von außen bestimmt werden. Wer die Pflichtmitgliedschaft abschafft, schwächt die Stimme der Pflege – und macht sie wieder abhängig von Fremdinteressen."
Hinsichtlich der weiteren angegriffenen Äußerungen hat das OVG der Pflegekammer mal wieder einen Freibrief erteilt. Wir absurd die juristischen Verrenkungen der Koblenzer Richter dabei sind, mag an einem Beispiel verdeutlicht werden. Die Pflegekammer hatte durch ihren Präsidenten auch geäußert, " „niemand würde ernsthaft die Selbstverwaltung der Ärzte oder Apotheker infrage stellen. Warum sollte ausgerechnet die Pflege auf dieses Recht verzichten?“ Eine solche Äußerung ist ganz offenkundig eine Übertreibung und unzulässige Zuspitzung, weil es natürlich auch unter den Apothekern und Ärzten Kritiker der Zwangsmitgliedschaft gibt. Das OVG meint nun aber rechtfertigend erkannt zu haben, dass aus dem Gebrauch des Wortes „niemand“ nicht zu schließen sei, die Pflegekammer verneine damit bewusst das Vorliegen auch der gewöhnlichen, in allen berufsständischen Kammern anzutreffenden Kritik an deren Existenz. Hallo? Wenn die das nicht verneinen würden, wenn die mit dem Gebrauch des Wortes "Niemand" nicht emotional zuspitzen wollen, um im Vergleich damit die Kritiker der Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer zu diskreditieren, warum sonst wird das Wort benutzt?
Für Alexandra Schug st das schon der zweite Erfolg gegen die Pflegekammer, die beim ersten Mal noch vor einer gerichtlichen Entscheidung aufgegeben hatte. Und auch, wenn dies nur ein Teilerfolg ist, so ist auch dies wichtig, weil es zeigt, dass Widerstand erfolgreich ist. Das gilt, auch wenn jetzt Verfahrenskosten getragen werden müssen. Die Funktionäre der Pflegekammer haben wie immer nichts riskiert, weil Anwalts- und Verfahrenskosten aus den Zwangsbeiträgen finanziert werden. Wer sich an der Deckung des Kosten beteiligen will, kann dies gerne über diesen Link tun.
Hier eine Übersicht von erfolgreich abgeschlossenen Verfahren gegen die Pflegekammer Rheinland-Pfalz
23.12.2020 - bffk-Mitglied erfolgreich im Eilverfahren gegen Pflegekammer Rheinland-Pfalz
18.06.2025 - Pflegekammer Rheinland-Pfalz gibt kleinlaut auf
28.09.2025 - Verwaltungsgericht Mainz - Pflegekammer muss schon wieder Unterlassung erklären