Bundesverband für freie Kammern e.V. Stuttgarter Kaktusinitiative: stellv. Hauptgeschäftsführer darf sein Amt nicht ausüben

15.04.2015

Stuttgarter Kaktusinitiative: stellv. Hauptgeschäftsführer darf sein Amt nicht ausüben

Nach einer Anfrage der Kaktusinitiative stellt die Rechtsaufsicht der IHK´s im Finanz- und Wirtschaftsministerium fest, dass das Präsidium der IHK Region Stuttgart jahrelang gegen ihr eigenes Satzungsrecht verstoßen hat. Nun ruht die Funktion eines der Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers.Seit 2008 verstößt die Leitung der IHK Stuttgart gegen die Satzung. Nur die Vollversammlung kann stellvertretende Hauptgeschäftsführer bestellen bzw. abberufen – dieses Recht wurde ihr vorenthalten. Im Dezember 2008 (!) hatte der damalige Präsident in seinem Bericht angekündigt, dass eine der Vertreterstellen im jährlichen Wechsel durch die GeschäftsführerInnen der Bezirkskammern besetzt werden solle. Eine satzungskonforme Durchführung dieses Vorschlages wurde aber seitdem nie vorgenommen.Hauptgeschäftsführer Andreas Richter hatte kurz nach der letzten Wahl und dem Einzug von 22 Mitgliedern der Kaktusinitiative in das Parlament der Wirtschaft angemahnt, dass er hoffe, die Kritiker würden sich an Recht  und Ordnung halten.Hier muss die Kaktusinitiative nun feststellen: im eigenen Haus nimmt die IHK das nicht so ernst. So erklärte Präsident Fichtner in der vorletzten Vollversammlung: „das mag in der Satzung so nicht drinstehen, deswegen erläutere ich Ihnen ja, wie es gemeint ist.“ Deutungshoheit nach Gutsherrenart.Die Kaktusinitiative begrüßt, dass die Rechtsaufsicht Ihrer Kontrollpflicht nachgekommen ist, bedauert aber, dass erst nach 6 Jahren ein Rechtsbruch aufgedeckt wurde.  Auch die organisationseigene Rechnungsprüfungsstelle der IHK´s hat diesen Satzungsverstoss jahrelang nicht bemerkt.Die Kaktusinitiative sieht Handlungsbedarf: ihre Forderung nach Prüfung der IHK durch den Landesrechnungshof wird immer bedeutsamer, zumal der Petitionsausschuss des Landtages am 13.3.2015 dieses Anliegen für machbar erklärt hat.