Bundesverband für freie Kammern e.V. Tricksereien helfen der IHK Südthüringen vor Gericht nicht

20.08.2019

Tricksereien helfen der IHK Südthüringen vor Gericht nichtDas Verwaltungsgericht Meiningen hatte heute über eine Klage eines bffk-Mitgliedes gegen die Beitragsveranlagung der IHK Südthüringen für das Jahr 2016 zu entscheiden. Mehr als 2.300,00 Euro waren Ende Mai 2016 veranlagt worden. Seitdem läuft das Verfahren, in dem die  Beitragszahlung verweigert wird, weil auch die IHK Südthüringen rechtswidrig Vermögen in Millionenhöhe gebildet hat.
Ende April 2019 lud das Verwaltungsgericht die Parteien schließlich für den heutigen Tag zur mündlichen Verhandlung. In Vorbereitung darauf wurden wie üblich noch ein paar Schriftsätze mit den Argumenten der Parteien ausgetauscht. Am 12. August aber überraschte die IHK Südthüringen Gericht und Klägerin. Eine Woche vor der mündlichen Verhandlung erließ man in Suhl plötzlich einen Abrechnungsbescheid und legte dem Gericht dabei nahe, das bereits laufende Verfahren deswegen für erledigt zu erklären. Das war aber nicht der einzige Trick, mit dem sich die IHK Luft verschaffen wollte. Statt wie üblich den Bescheid mit „Abrechnung“ zu kennzeichnen (in dem Fall tritt der Abrechnungsbescheid vollständig an die Stelle des vorläufigen Bescheides), war zu lesen, hier handele es sich um eine „berichtigte Abrechnung“. Dies ist aus formalen Gründen ein erheblicher Unterschied. Denn bei einem berichtigten Bescheid, lässt sich ggf. nur eine zusätzliche finanzielle Belastung erneut vor Gericht angreifen – hier etwas mehr als 200,00 Euro. Vorher festgesetzte Beiträge  - hier mehr als 2.000,00 Euro – wären unangreifbar rechtskräftig geworden. Weder das Gericht noch die Klägerin waren von diesen Tricks zu beeindrucken. Nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts hob die IHK Südthüringen folgerichtig noch im Gerichtssaal beide Bescheide auf. Die Klägerin ist damit zumindest für den Moment für das Jahr 2016 beitragsfrei.

Deutliche Hinweise des Verwaltungsgerichtes an die IHK


Das Verwaltungsgericht gab der IHK zudem deutliche Hinweise mit auf den Weg, dass die Klage auch in der Hauptsache Erfolg gehabt hätte.
Der Haushaltsplan sei unter „Verletzung des Gebotes der Schätzgenauigkeit“ aufgestellt worden und für die Rücklagenbildung fehle es an einer „ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Abschätzung". Die Rücklagen seien vielmehr „ins Blaue hinein“ gebildet worden. Die IHK muss daher auch die Kosten des Verfahrens tragen. Insbesondere am Beispiel von zwei Rücklagen soll die Absurdität der Rücklagenbildung verdeutlicht werden. So hat die IHK reklamiert 1 Millionen Euro zurücklegen zu müssen, um mögliche Beitragseinbrüche in der Folge einer geplanten Gebietsreform auffangen zu können. Eine solche Rücklagenbildung war aus zwei offensichtlichen Gründen aber rechtswidrig. Zum einen handelt es sich hier nicht um ein nicht vorhersehbares Risiko. Sollten sich die Grenzen der IHK-Bezirks ändern, so lässt sich das ziemlich genau berechnen. Aufgabe der IHK wäre es also, einen entsprechenden Wirtschaftsplan aufzustellen. Zum anderen war im Jahr 2016 völlig klar, dass eine Gebietsreform – wenn überhaupt – frühestens im Jahr 2019 umgesetzt würde. Von einem entsprechenden Risiko konnte also unter keinem denkbaren Umstand für das Jahr 2016 die Rede sein.
Im Zusammenhang mit der sogenannten „Ausgleichsrücklage“ (Konjunkturpuffer), die ebenfalls mit einer Millionen Euro ausgestattet war, versuchte der Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen heute dem Gericht allen Ernstes weiß zu machen, die IHK habe für das Jahr 2016 mit einem Konjunktureinbruch rechnen müssen. Tatsächlich hatte die IHK die Veröffentlichung ihrer eigenen Konjunkturumfrage vom Frühjahr 2016 mit „Gute Stimmung weitet sich aus“ überschrieben.