11.12.2023
Handwerkskammer Kassel helfen auch keine Tricksereien
Zu Beginn war das Widerspruchsverfahren eines bffk-Mitgliedes gegen die üppige Beitragsforderung der Handwerkskammer Kassel im April 2023 eines von vielen, die der bffk für seine Mitglieder unterstützt und betreut. Im Falle der Handwerkskammer Kassel kam hinzu, dass bffk-Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, in früheren Verfahren auch bereits als Bevollmächtigter tätig war und bei einigen kniffligen Fällen zu einvernehmlichen Einigungen beitragen konnte. In diesem Fall aber wollte die HWK Kassel in die Trickkiste greifen und lehnte den Bevollmächtigten aus kuriosen und sachlich schlicht falschen Gründen ab. Den Ablehnungsbescheid versah die Kammer dabei auch gleich noch mit einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung.
Nach einigem Schriftwechsel war klar, dass solche Tricksereien der Kammer nicht weiterhelfen würden. Nun hätte die Sachaufklärung um den Vorwurf einer rechtswidrigen Vermögensbildung auch bei der HWK Kassel angestanden. Dies aber wollten die Kasseler Kammerfunktionäre offenkundig vermeiden und hoben ohne weitere Gegenwehr Anfang Dezember 2023 den Beitragsbescheid plötzlich auf. Unser Mitglied hat damit mehr als 1.500 € HWK-Beitrag gespart. Den Löwenanteil machte dabei die Forderung für das laufende Jahr 2023 aus.
Natürlich erfolgte die Aufhebung ohne jede Einsicht – wie es im Juristendeutsch heißt: ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Für die Tausende Handwerksbetriebe im Bezirk der HWK Kassel, die brav ihre Beiträge bezahlt haben und bezahlen, muss dies dennoch wie ein Schlag ins Gesicht wirken. Denn mal einfach so darf die HWK, die zur Gleichbehandlung ihrer Mitglieder verpflichtet ist, auf Beitragsforderungen gar nicht verzichten.