Bundesverband für freie Kammern e.V. Kammerbericht 2021 – Neue Wege zur Abschaffung des Kammerzwangs

15.02.2022

Kammerbericht 2021 – Neue Wege zur Abschaffung des KammerzwangsKammerbericht 2021 - TitelHeute hat der bffk den Kammerbericht 2021 veröffentlicht. Im Mittel-punkt steht dabei die Bewertung der Promotionsarbeit von Frau Dr. Jessica Kempen, die deutliche Widersprüche zwischen dem deutschen Kammerrecht und dem Europäischen Recht herausgearbeitet hat. Mit den Erkenntnissen dieser Arbeit entwickelt der bffk aktuell insbesondere mit den österreichischen Partnern eine Strategie, um das Thema der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft auch wieder ganz grundsätzlich in den Vordergrund zu rücken.Wie immer beschäftigt sich auch der Kammerbericht 2021 dem Thema „Finanzen“. Das beginnt zunächst mit dem Bericht über zahlreiche Industrie- und Handelskammern, die sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur rechtswidrigen Vermögensbildung dadurch zu entziehen suchen, indem unter Verstoß gegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches bisher differenzierte Eigenkapitalpositionen zusammengefasst und als „Sonstiges Eigenkapital“ ausgewiesen werden. Mit dieser intransparenten Bilanzierung will man sich den juristischen Angriffen auf die überhöhten Rücklagen entziehen.Wie wenig Akzeptanz Zwangskammern in der Pflege haben zeigen nicht nur die mittlerweile auf Druck der Pflegekräfte schon wieder aufgelösten Pflegekammer in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Der bffk veröffentlicht in seinem Bericht Daten über die Zahlungsverweigerung in der aktuell einzig verbliebenen Pflegekammer in Rheinland-Pfalz, wo sich die Aussenstände mittlerweile auf 5,5 Millionen Euro belaufen und die Anzahl der Mitglieder, die die Beitragszahlung verweigern, beständig steigt. Erstaunliches bietet die Übersicht zur Rücklagenbildung in den Industrie- und Handelskammern. Der vom bffk im letzten Kammerbericht prognostizierte weitere Rückgang der Rücklagen blieb aus. Tatsächlich stagnieren die Rücklagen seit 2018. Dies ist angesichts der deutlichen Rechtsprechung und der vielen überwiegend erfolgreichen Widerspruchs- und Klageverfahren erstaunlich. Aus Sicht des bffk sind die Rücklagen immer noch zu hoch. Wie lange sich die Kammern gegen die weitere und notwendige Rücklagenreduzierung werden stemmen können, ist eine spannende Frage. Sicher ist, dass die Unbelehrbarkeit dazu führt, dass in fast allen IHK-Bezirken auch im Jahr 2022 mit hohen Erfolgsaussichten gegen die Beitragsveranlagung vorgegangen werden kann. Der bundesweite Beitragsvergleich der Beitragsbelastung durch Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, den der bffk mit hohem Aufwand erstellt, wird in diesem Jahr auch wieder vollständig im Internet veröffentlicht werden. Zunächst zeigt der Kammerbericht an einigen Beispielen wie absurd sich die Kleinstaaterei der Kammern auf die Kammermitglieder auswirkt. Besonders drastisch sind solche Unterschiede in den Handwerkskammern. Besonders teuer ist dabei die HWK Frankfurt/M. Schlussendlich geht es bei der Transparenz in den berufsständischen Kammern nicht wirklich voran. Die Anzahl der Kammern, die die Herausgabe ihrer wesentlichen Finanzdaten schlicht verweigern oder dafür Gebühren verlangen, ist immer noch sehr hoch. Es ist ganz offenkundig, dass es hier gesetzliche Regeln braucht. Ohne die wird es eine umfassende Transparenz nicht geben.

Link zum Kammerbericht 2021 

Link zur Pressemitteilung des bffk