15.05.2014
Der nächste Hauptgeschäftsführer im Visier der Staatsanwaltschaft (15. 05. 2014)
Ende April war es nur die Rechtsaufsicht, die sich einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zufolge für die Extratouren des Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer Hannover mit dem Dienstwagen interessierte. Jetzt untersucht auch die Staatsanwaltschaft die Vorgänge um die private Nutzung des Dienstfahrzeugs durch den HWK-Chef. Der Vorstand der Handwerkskammer will darin kein Problem sehen. Dies sei so vereinbart und eine „Gehaltskomponente“. Tatsächlich erlaubt die Dienstwagenrichtlinie des Landes Niedersachsen das aber nicht. Bezeichnend ist einmal mehr, dass die Handwerksfunktionäre glauben, dass für sie die gesetzlichen bzw. öffentlichen Regeln nicht gelten. Bezeichnend auch, dass bei diesen Funktionären wohl keine Rolle zu spielen scheint, wer die ganze schicken Extras finanziert – nämlich die vielen kleinen Handwerksbetriebe mit ihren Zwangsbeiträgen.