Bundesverband für freie Kammern e.V. Handelskammer Bremen trickst bei Rücklagen

16.01.2014

Handelskammer Bremen trickst bei Rücklagen                           (16. 01. 2014)

Spätetstens seitdem der Oberste Bayerische Rechnungshof Anfang 2011 seinen Bericht vorgelegt hat war klar, dass die Rücklagenbildung der IHKn zu hoch war. Ein Abschmelzen der millionenschweren Rücklagen war und ist unumgänglich. Der Druck auf die IHKn ist durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom November 2013, in dem der IHK Koblenz eine unzulässige Rücklagenbildung attestiert wurde, noch gewachsen.
Wie schwer sich die IHKn mit der Rückführung der Rücklagen und der Ausschüttung an die Zwangsmitglieder tun, zeigen etliche Beispiele.
Die IHK Kassel verschob im Jahr 2011 immerhin 2,1 Millionen Euro in die sogenannte Nettoposition (Eigenkapitalrücklage). Einzige Begründung, die die Beschlussvorlage dekorierte: „...im Vergleich zu anderen IHKs (rd. 13 %) unterdotiert (...) auf das Durchschnittsniveau der IHKs....“ anheben. Noch dreister trieb es, wie jetzt durch die Veröffentlichung der Bilanz nach Recherchen von radio bremen öffentlich wurde, die Handelskammer Bremen. Die buchte nämlich glatte 7,5 Millionen in die Eigenkapitalrücklage. Das Geld der Zwangsmitglieder ist damit förmlich entsorgt. Statt die jahrelangen Überschüsse und überhöhten Rücklagen an die Mitglieder zurück zu erstatten, verschwinden die Gelder quasi unerreichbar im Kapitalstock der Kammer. Die Umbuchung widerspricht ganz offensichtlich den Regeln der neuen Finanzstatute. In einem Brief des Bundeswirtschaftsministeriums heisst es zur Erläuterung: „ ….sie (die Nettoposition; Anm. bffk) ist grundsätzlich unveränderlich. Es gibt hier weder einen Anpassungsbedarf noch eine Anpassungspflicht.“ und weiter, dass " nur bei wesentlichen Veränderungen (...) ein sachlicher Grund bestehen kann, von dem Grundsatz der Unveränderbarkeit der Nettoposition (...) abzuweichen.“ In einem Kommentar wird zudem klar gestellt „Das bedeutet jedoch nicht, dass dadurch rückwirkend Geschäftsvorfälle aus Vorjahren, die im Einzelnen nicht "auslösend" waren, kumulativ einbezogen werden dürfen.“.
Klarer lässt sich nicht formulieren, dass all das, was in Kassel und noch dreister in Bremen mit dem Geld der Zwangsmitglieder verbucht wurde, ein Mißbrauch ist. Das Geld ist das Geld der Mitglieder und muss erstattet werden!
NettopositionenEin (unvollständiger) Vergleich der Nettopositionen zeigt, dass die nunmehr 20 Millionen Euro Eigenkapitalrücklage der Handelskammer Bremen in keinem Verhältnis zur Größe und Bedeutung der eher kleinen Kammer mit ihren rd. 40.000 Mitgliedsbetrieben stehen. Sie zeigt aber auch, dass Bremen nur die Spitze des Eisberges darstellt.

Link zur Pressemitteilung des bffk e.V.

Link zum Bericht von radio bremen