Bundesverband für freie Kammern e.V. "Kammerbericht 2014" - Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen

01.12.2014

"Kammerbericht 2014" - Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen            (01. 12. 2014)

„Kammerbericht 2014“ erschienen – zum dritten Mal dokumentiert der Bundesverband für freie Kammern e.V. Daten, Zahlen, Fakten und Entwicklungen der Kammern in Deutschland.


339 Kammern +++ knapp 8,5 Millionen Mitglieder +++ fast 3 Milliarden Beitragseinnahmen jährlich +++ Handwerkskammerbeiträge bis zu 16fach über IHK-Beiträgen +++ IHK-Vermögen weiter gestiegen (ca. 2,2 Milliarden) +++ massive Diskriminierung ertragsschwacher Handwerksbetriebe +++ Kammern juristisch in der Defensive +++ 6 Seiten Übersicht der Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der Kammern in DeutschlandTitel - Kammerbericht 2014Zum dritten Mal legt der bffk den Kammerbericht vor. Mit den Recherchen über die Zahl der Mitglieder (knapp 8,5 Mio) und der Beitragseinnahmen aller Kammern in Deutschland (fast 3 Milliarden €) unterstreicht der bffk dabei den Einfluss der Kammern in Deutschland. Mehr als 10 Prozent der Gesamtbevölkerung, knapp 20 Prozent der Erwerbstätigen zählen die Kammern als Mitglieder. Damit haben die Kammern mehr Mitglieder als Parteien und Gewerkschaften zusammen.Der Beitragsvergleich des bffk zwischen den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (regional, nach Einkommensklassen gestaffelt, in der Entwicklung der Jahre 2012 – 2014) zeigt die massive Beitragsbelastung der Handwerksbetriebe auf. So wird ein Handwerksbetrieb mit einem Jahresertrag von 75.000 € in AachenVergleich Aachen von der Handwerkskammer mit 2.596,00 € belastet, während der gewerbliche Kollege nur 368 € an die IHK zu zahlen hat. Gleichzeitig wird aber auch das regionale Beitragsgefälle der Kammern deutlich. Dies ist bemerkenswert, weil es gerade auch die Kammerorganisation ist, die von Bund, Ländern und Kommunen eine Harmonisierung von Steuern und Abgaben fordert. Dass ertragsschwache Handwerksbetriebe (weniger als 5.200 € Jahresgewinn) nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Beitragsfreistellung profitieren legen die Recherchen des bffk erstmals offen. Tatsächlich kommen für diese Freistellung nur wenig mehr als 20 Prozent der Handwerksbetriebe in Frage. Denn alle Betriebe der Rolle B (41 Prozent) sowie alle Rolle-A-Betriebe (bis zu 38 Prozent) sind von dieser Befreiung grundsätzlich ausgenommen. Der bffk kritisiert, dass sich weder die Politik noch die Handwerksorganisation dafür einsetzen, dieser Diskriminierung ertragsschwacher Handwerksbetriebe ein Ende zu bereiten.Die Entwicklung der letzten 12 Monate zeigt, dass die Kammern vor den Gerichten zunehmend in die Defensive geraten. Insbesondere die Bereitschaft der Verwaltungsgerichte (aktuell Koblenz und Köln), den Kammern bei der Haushaltsführung genauer auf die Finger zu schauen, ist zu begrüßen. Auch das vom Bundesverfassungsgericht im März 2013 initiierte Anhörungsverfahren zur Rechtfertigung des Kammerzwangs hat Erwartungen im Hinblick auf eine grundsätzliche Reform des Kammerrechtes geweckt.Die 6 Seiten, auf denen der bffk Zahlen, Daten, Fakten zu der wirtschaftlichen Situation der Kammern zusammengefasst hat, zeigen neben den Fakten, dass die Industrie- und Handelskammern mittlerweile fast ausnahmslos eine selbstverständliche Transparenz praktizieren. Der Vergleich zum Kammerbericht des Jahres 2013 zeigt auch, dass es hier eine positive Entwicklung im Handwerk und bei den Berufstständischen Kammern gibt. Allerdings ist dies eine positive Entwicklung auf noch zu niedrigem Niveau. Die dort noch immer klaffenden Lücken („k.A.“ = keine Angaben) weisen darauf hin, dass sich zu viele Kammern immer noch nicht ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst sind. Denn erst der öffentliche (gesetzliche) Auftrag schafft die Grundlage für die Existenz der Kammern.

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