Bundesverband für freie Kammern e.V. Es weht ein Transparenzlüftchen in der Handelskammer Hamburg

17.06.2015

Es weht ein Transparenzlüftchen in der Handelskammer Hamburg

Versprochen ist es ja nun, dass das Gehalt des Hauptgeschäftsführers der Handelskammer Hamburg bis zum Ende des Jahres noch veröffentlicht werden soll. Worauf die Hamburger IHK-Funktionäre noch warten wollen oder müssen, um es zu veröffentlichen, ist unbekannt. Und so ein Versprechen kann man natürlich auch brechen.... .
Sitzungsgelder Schmidt-Trenz 2014Mittlerweile aber hat die Handelskammer die Fragen des bffk zu den Nebentätigkeiten und Mandaten ihres vielbeschäftigten Hauptgeschäftsführers beantwortet. Während wir bei unseren Recherchen im Dezember „nur“ 26 solcher Engagements zählten, listet die Kammer tatsächlich 39 Nebentätigkeiten und Mandate für Schmidt-Trenz auf.

Bemerkenswert ist dabei das folgende:

  • die meisten dieser Mandate sind an das Amt des Hauptgeschäftsführers gebunden; was aber hat der Hauptgeschäftsführer qua Amt im Kuratorium einer Sportstiftung verloren?
  • die Beschlussvorlagen und Protokolle über die Genehmigung der Nebentätigkeiten will die Handelskammer nicht herausgeben. Was gibt’s da zu verbergen?
  • für die mit dem Amt verbundenen Mandate hat Schmidt-Trenz im Jahr 2014 zusätzlich 1.350,00 € erhalten. Das Geld hat er/durfte er behalten. Angesichts seiner geschätzten Einkünfte dürfen wir hier getrost von Peanuts sprechen. Aber mit welcher Selbstverständlichkeit werden Einnahmen aus Tätigkeiten, die mit seiner bezahlten Aufgabe als Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg erzielt werden, einfach einbehalten?
  • Als Mitglied im Beirat der HanseMerkur Versicherungsgruppe, einem Mandat was er privat ausübt, hat Schmidt-Trenz im Jahr 2014 weitere 5.000,00 € kassiert. Da geht es zwischen ihm und seinem Präsident (ehemals Vorstand – jetzt Aufsichtsratsvorsitzenden der HanseMerkur) offensichtlich recht kuschelig zu. In Köln würde man das wohl Klüngel nennen. Ob es dem, was man unter einer anständigen Compliance versteht oder den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht, darf zumindest in Frage gestellt werden.


Zumindest aber ist der Schleier der vielfältigen Aktivitäten des Kammerfunktionärs und seiner entsprechenden Einkünfte damit ein wenig weiter gelüftet. Ein Vorbild könnte sich die Handelskammer Hamburg hier an den Kammern in Nordrhein-Westfalen nehmen. Denn dort müssen – und von den meisten Kammern wird dies auch umgesetzt – alle Hauptgeschäftsführer und Präsidenten der Kammern eine vollständige Liste ihrer Mandate und Nebentätigkeiten im Internet veröffentlichen. Denn für dieses aktuelle Transparenzlüftchen in der Hamburger Handelskammer hat sie sich vom bffk auch noch eine Gebühr von 150,00 € zahlen lassen.