07.03.2017
Auch IHK Aachen mit zu viel Millionen - bffk-Mitglied gewinnt vor Gericht
Umfangreich hatte ein bffk-Mitglied aus Aachen mit Unterstützung des bffk seine Klage gegen einen Beitragsbescheid der IHK Aachen begründet. Insbesondere die jahrelange Praxis, millionenschwere Jahresgewinne immer weiter vorzutragen, wurde dem Gericht vorrgetragen. Aber auch die hohen Rücklagen, die die IHK aus Sicht des bffk mal ohne ausreichenden Zweck, in jedem Fall aber unangemessen hoch dotiert waren, waren Thema der Klagebegründung.
Dem Verwaltungsgericht in Aachen reichten schon die immerwährenden Gewinnvorträgen. Und so legte das Gericht der IHK bei der Verhandlung am 04. März 2017 im Gerichtssaal nachdrücklich nahe, den beklagten Beitragsbescheid aufzuheben. Am Ende geschah genau dies. Der beklagte Bescheid ist aus der Welt. Das bffk-Mitglied von dem veranlagten Kammerbeitrag befreit und die IHK muss zudem die Gerichtskosten zahlen. Das größte Ärgernis ist und bleibt dabei, dass es letztendlich wieder die IHK-Mitglieder sein, die mit ihren Zwangsbeiträgen diese unnötigen Kosten tragen müssen, die durch die Inkompetenz und Uneinsichtigkeit der IHK-Funktionäre verursacht werden.