Bundesverband für freie Kammern e.V. Landesrechnungshof in NRW stellt Mängel bei Kammern und Rechtsaufsicht fest

22.07.2017

Landesrechnungshof in NRW stellt Mängel bei Kammern und Rechtsaufsicht fest

Zzt. recherchiert der bffk gemeinsam mit markt intern zu den Prüfungen des Landesrechnungshofes in NRW bei diversen IHKn und HWKn. Über die Ergebnisse werden wir in lockerer Folge berichten. Hier soll es zunächst um die Rechtsaufsicht gehen.

Es ist leider immer noch das gleiche Bild. Wenn die Rechnungshöfe mit ihren Prüfungen bei den Kammern beginnen, so stellen sie nicht nur diverse Verfehlungen beim Umgang mit den den Kammern zwangsweise anvertrauten Geldern fest sondern auch Mängel bzw. Versagen bei der zuständigen Rechtsaufsicht.

So war im Bericht des LRH Schleswig-Holstein schon im Jahr 2001 zu lesen:

"Die Kenntnisse des Wirtschaftsministeriums als Aufsichtsbehörde
über das Finanzgebaren der Kammern sind unzureichend.
Das Ministerium muss seine Aufbereitung und Bewertung der
vorgelegten Unterlagen verbessern, um die Effizienz der Aufsicht
zu erhöhen."

Der Rechnungshof in Sachsen vermerkte 2007 kurz und knapp:

"Das SMWA hat die Gesetzeslage missachtet."

Es konnte als niemanden verwundern, dass das Bayerische Wirtschaftsministerium im Jahr 2005 eine Prüfung durch den Rechnungshof gleich ganz verhindern wollte, was zu einem Sonderbericht über die Behinderung der Arbeit des Rechnungshofes führte. Zum Prüfungsergebnis des Landesrechnunghofes in Niedersachsen titelte die Hannoversche Allgemeine Zeitung "Prüfer geben vernichtendes Urteil ab", was sich gleichermaßen auf die Feststellungen hinischtlich der Rechtsaufsicht als auch auf die Prüfungsergebnisse in den Kammern bezog. 

Der Landesrechnungshof in NRW kam nun in seinem Bericht 2016 hinsichtlich der Rechtsaufsicht über die Wirtschaftskammern in NRW zu dem Ergebnis:

"Der Landesrechnungshof hält die bisherige Wahrnehmung der

Aufsicht für nicht ausreichend."

Nun könnte man meinen, diese jahrelangen und immergleichen kritischen Anmerkungen der Rechnungshöfe würden bei politisch Verantwortlichen und Kammern zu einem Umdenken und Gegensteuern führen. Weit gefehlt. Die Rechtsaufsicht verschanzen sich in ihrer Untätigkeit unter Verweis auf Ressourcenmangel und eine fehlende Fachaufsicht und die Kammern rechtfertigen ihre Fehlleistungen gerne auch mal mit einem Hinweis auf eine angebliche oder tatsächliche Genehmigung durch die Rechtsaufsicht. Wie man dem Bericht des Landesrechnungshofes in NRW entnehmen kann, war solches Wohlwollen der Aufsicht nicht schwer zu erlangen. Im schlimmsten Fall wurde ein Bericht angefordert, der dann ohne Folgen in den Akten landete. Zitat aus dem Bericht des Rechnungshofes in NRW:

"Das Antwortschreiben hat das MWEIMH ohne weitere dokumentierte

inhaltliche Befassung zu den Akten genommen."

Festzustellen ist nämlich, dass die Untätigkeit der Rechtsaufsichten politisch durchaus gewollt ist. Die Wirtschaftsministerien scheuen regelhaft den Konflikt mit den Kammern. So war es denn sicher kein Zufall, dass sich in Niedersachsen, wo sich die Rechtsaufsicht nach dem Rüffel durch den Landesrechnungshof ihrer Aufgabe wirklich gestellt hat, sich im Frühjahr/Sommer 2016 nach dem regulären Abgang eines Mitarbeiters in den Ruhestand gleich zwei weitere langjährige Kräfte vorzeitig pensionieren ließen. Man hatte die ständige Bevormundung/Rechtfertigung durch und vor der Politik einfach satt. Damit ist man auch in Niedersachsen wieder in den Dornröschenschlaf gefallen.