02.06.2017
Unter Geiern - die Beitragserhebung der IHK Pfalz
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur rechtswidrigen Vermögensbildung in den IHKn sind bundesweit mittlerweile hunderte von Widerspruchs- und Klageverfahren anhängig. Festzustellen ist dabei, dass es dabei zwischen den Kammern durchaus Unterschiede gibt. Nicht überall, wo formale Fehler gemacht wurden oder es bei der Rücklagen-/Vermögensbildung auf Kosten der Zwangsmitglieder übetrieben wurde, fand dies so maßlos und dreist statt wie in der IHK Pfalz. Dass die dortigen Verantwortlichen bis heute mit der Anwendung von Recht und Gesetz fremdeln, zeigte sich deutlich im Rahmen der gestrigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße.
Bereits im Vorfeld der Verhandlung einer Klage eines bffk-Mitgliedes gegen die Beitragsveranlagung für die Jahre 2011 - 2015 hatte die IHK eingestehen müssen, dass die Rücklagenbildung der Jahre 2012 und 2013 sogar gegen das eigene Satzungsrecht verstoßen hatte. Verhandelt wurde daher gestern nur noch über die Haushaltsjahre 2011, 2014 und 2015. Zum Ende der mündlichen Verhandlung blieb der IHK Pfalz dann nur die vollständige Rücknahme des beklagten Beitragsbescheides, um ein Urteil zu vermeiden (siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes). Spätestens als einer der Richter im Hinblick auf die maßlos angehäuften Rücklagen die Frage stellte, ob die IHK glaubte, sich gegen "den dritten Weltkrieg" absichern zu müssen, war klar, dass der vom bffk unterstütze Kläger vor Gericht gewinnen würde.
Bei Auswertung der von der IHK Pfalz im Verfahren vorgelegten Unterlagen zeigte sich gestern, dass die IHK jedoch auch heute von einer rechtskonformen Anwendung weit entfernt ist. Dem bffk liegt ein Protokoll der Vollversammlung der IHK Pfalz vom November 2016 vor. In der Sitzung wurde über den Jahresabschluss 2015 und die Haushaltspläne 2016 und 2017 beschlossen. Dem Protokoll ist nicht zu entnehmen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes irgendeine Rolle gespielt hätte. Das ist insoweit beachtlich, weil dem bffk aus vielen anderen IHK-Bezirken solche Protokolle vorliegen. Und überall dort wurde selbstverständlich das Urteil und seine Bedeutung thematisiert. Wenn man dem Protokoll der Vollversammlung vom 15. November 2016 folgt, so hat man in der Pfalz eine Erwähnung (Beachtung?) des Urteils nicht für nötig befunden. Und in deutlichem Unterschied zu allen vergleichbaren Unterlagen aus anderen IHK-Bezirken tauchen in dem Dokument die Worte "Risiko" oder "Risikoabschätzung" nicht ein einziges Mal im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Finanzen auf. Der Umgang der IHK Pfalz mit der Anwendung von Recht und Gesetz im Zusammenhang mit der Aufstellung der Haushaltspläne und der daraus folgenden Beitragsveranlagung ist so mit "ignorant" noch freundlich umschrieben. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass alles dafür spricht, dass die mit Abschluss des gestrigen Verfahrens nun aktenkundige Rechtswidrigkeit der Haushaltspläne der Jahre 2011 - 2015 sich auch in den Jahren 2016 und 2017 fortsetzt. Immer noch kassiert die IHK Pfalz bei den Zwangsmitgliedern mehr Beiträge ab, als dies geboten und zulässig ist.
Der bffk empfiehlt daher den Zwangsmitgliedern im Bezirk der IHK Pfalz nicht nur dringenst gegen mögliche Abrechnungsbescheide der Jahre 2011 - 2015 vorzugehen, sondern auch gegen die Bescheide für die Jahre 2016 und 2017. Da die Rechtsaufsicht in Rheinland-Pfalz schon seit Jahren zuverlässig versagt, werden die Zwangsmitglieder hier nur vor den Gerichten der Abkassiererei entgegentreten können.