14.05.2018
Auch die IHK Regensburg kapituliert vor einer Klage
Auch in Bayern sind Dutzende von Klagen von bffk-Mitgliedern gegen IHK-Beitragsbescheide diverser IHKn anhängig, in denen allerorten eine rechtswidrige Vermögensbildung beklagt wird. Dabei schauen viele Gerichte auf eine anstehende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, von dem eine Korrektur des Urteils des Verwaltungsgerichtes München vom Oktober 2015 erwartet wird. Hatte das VG München im Januar 2015 einem bffk-Kläger noch Recht gegeben, so wurden weitere Klagen im Oktober aber abgewiesen. Allerdings war da auch die wegweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes noch nicht in der Welt. So haben aktuell die Verwaltungsgerichte in Augsburg und Ansbach weitere Verfahren zunächst ausgesetzt, um auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu warten. So viel Geduld hatten die Funktionäre der IHK Regensburg jetzt plötzlich nicht mehr.
Ein bffk-Mitglied hatte im Mai 2016 gegen die Beitragsveranlagung der Jahre 2012, 2013, 2014 und 2016 Klage erhoben. In der Begründung wurde ausdrücklich die völlig überzogene Rücklagenbildung der IHK Regensburg beziffert und auch die unzulässige Planung von Jahresüberschüssen benannt. Die IHK Regensburg teilte dem Gericht dann zwar mit, man beantrage "die Klage kostenpflichtig abzuweisen", die angekündigte Begründung für diesen Antrag aber wollte den Regensburger IHK-Spezialisten zunächst nicht einfallen. Im Mai 2017 - ein Jahr nach Klageerhebung - mahnte der Kläger bei Gericht die fehlende Klageerwiderung an. Tatsächlich übersandte die IHK dann einen 15-seitigen Schriftsatz nebst umfangreicher Unterlagen, um dem Gericht und dem Kläger zu erklären, warum die Klage unbegründet ist. Das Verwaltungsgericht erklärte das Verfahren im März 2018 "statistisch" für erledigt und bot dem Kläger eine Klagerücknahme an bzw. verwies auf die anstehende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, die ein Ruhen des Verfahrens sinnvoll erscheinen ließ. Der Kläger blieb hartnäckig und mochte die Klage nicht zurückziehen, hielt aber ein Ruhen des Verfahrens ebenfalls für sinnvoll.
Die IHK Regensburg scheint indes zu ahnen, was mit einer solchen Entscheidung auf sie zukommt. Daher hat man sich dort zu einem "Befreiungsschlag" entschieden. Mit Schreiben vom 09. Mai 2018 teilte die IHK dem Kläger mit, der Beitragsbescheid sei vollständig aufgehoben und die IHK übernehme die bisher angefallenen Gerichtskosten. Für unser Mitglied bedeutet das eine Beitragsentlastung von über 600,00 Euro. Er kann sich daran freuen. Alle anderen IHK-Mitglieder in Regensburg schauen allerdings "in die Röhre". Denn natürlich gibt es für sie keine Erstattung. Wenig überraschend ist, dass Politik und Rechtsaufsichten regelhaft tatenlos zuschauen, wenn IHKn Einzelfälle regulieren und die Masse der Beitragszahler unverfroren weiter schröpfen.
Anmerkung vom 15. Mai 2018. In der ursprünglichen Version war zu lesen, dass die IHK den Antrag auf Klageabweisung nicht begründet hätte. Diese Darstellung war aufgrund eines internen Kommunikationsproblems falsch. Tatsächlich ist die IHK der Klage mit einem 15-seitigen Schriftsatz nebst umfangreichen Unterlagen entgegengetreten.