Bundesverband für freie Kammern e.V. Rechtswidrige Vermögensbildung auch in den IHKn Trier und Kiel

01.03.2018

Rechtswidrige Vermögensbildung auch in den IHKn Trier und Kiel

Gleich zwei Verwaltungsgerichte haben in diesen Tagen den Klagen von bffk-Mitgliedern um die angehäuften Millionen der IHKn Trier und Kiel in wichtigen Teilen stattgegeben.

In Trier gab das Verwaltungsgericht der Klage bezogen auf das Jahr 2014 statt. Das ist insofern bemerkenswert, weil das gleiche Gericht eine entsprechende Klage im Januar 2010 noch abgewiesen hat. Im Hinblick auf spätere Beitragsjahre 2016 und 2017 wurden den aktuellen Klagen zunächst nicht stattgegeben, wie der Trierische Volksfreund berichtet

Das Verwaltungsgericht in Schlesiwg hat fast zeitgleich das Millionenvermögen der IHK Kiel zum Anlass genommen, einen Beitragsbescheid für das Jahr 2016 aufzuheben. Das Gericht folgte dabei weitgehend der Klageschrift. Soweit sich die Klage auch gegen die Beitragsveranlagung der Jahre 2012 - 2014 richtete, wurde sie nur aus formalen Gründen abgewiesen. Die unzulässige Vermögensbildung lag aber auch in diesen Jahren vor.

Entscheidungserheblich war dabei auch der Künstlerfonds der IHK, den diese zur Förderung von Künstlern in Schleswig-Holstein aufgelegt hatte. Das Gericht bemängelte zutreffend, dass Kunstförderung an sich nicht zu den Aufgaben einer IHK gehört und die IHK Kiel natürlich auch nicht für ganz Schleswig-Holstein zuständig ist. Die erfreuliche klare Entscheidung des Verwaltungsgericht wirft ein Schlaglicht auf das Versagen der dortigen Staatsanwaltschaft. Denn der bffk hatte schon im Jahr 2009 Strafanzeige wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Künstlerfonds gestellt, weil die Verwendung von Zwangsbeiträgen für Zwecke, die nicht vom IHK-Gesetz gedeckt sind eine solche Untreue darstellt. Die Staatsanwaltschaft sah damals aber keinen Anlass, tätig zu werden. Das Urteil des VG Schleswig belegt nun, dass der bffk mit der Einschätzung, dass die Alimentierung schleswig-holsteinischer Künstler aus Zwangsbeiträgen rechtswidrig war und ist, richtig lag.