Bundesverband für freie Kammern e.V. HWK Dortmund erhält Lehrstunde vor dem Verwaltungsgericht

31.07.2019

HWK Dortmund erhält Lehrstunde vor dem Verwaltungsgericht Zwei Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestern zur mündlichen Verhandlung über Klagen gegen die Beitragsveranlagung eines bffk-Mitgliedes angesetzt. In einem Verfahren ging es um die Jahre 2011 und 2012. In dem anderen Verfahren um das Jahr 2017. Anders als die IHK Essen, über deren Millionen ursprünglich gestern auch verhandelt werden sollte, hatte die HWK Dortmund vorher nicht eingelenkt.
So kam es wie es kommen musste. Aufmerksam lauschten die Vertreter der Handwerkskammer Dortmund zunächst der rechtlichen Einschätzung des Gerichts hinsichtlich der Rücklagen-/Vermögensbildung der Kammer für die Jahre 2011 und 2012. Danach wollte die HWK darüber auch nicht mehr diskutieren und hob den entsprechenden Bescheid – über immerhin knapp 1.900,00 Euro – kurzerhand noch im Gerichtssaal auf. Anwalts- und Gerichtskosten gehen dabei wie immer zulasten Handwerkskammer – also der Zwangsmitglieder.Im Verfahren um das Jahr 2017 leisteten die HWK-Vertreter dann eine Weile vorsichtigen Widerstand. Aber die vorgelegten Unterlagen ließen sich durch einen mündlichen Vortrag im Gerichtssaal nicht widerlegen. Und aus diesen Unterlagen ergibt sich ein deutliches Bild. Danach hat die Handwerkskammer ohne entsprechende Kalkulation, ohne entsprechend klare Zweckbindung und teilweise auch zu unzulässigen Zwecken Rücklagen gebildet. Solche Rücklagen sind dann nichts anderes als sinn- und zweckfreies Vermögen. Das klare Urteil des Verwaltungsgerichtes lautete daher: auch der Bescheid für 2017 – immerhin knapp 1.600,00 Euro – wird ebenfalls aufgehoben. Nun darf man wie immer gespannt sein, ob und wie die Handwerkskammer Dortmund dies gegenüber ihren Mitgliedern kommuniziert. Und ob die Handwerkskammer Dortmund mit der gleichen Konsequenz wie die HWK Mannheim dieses zweckfrei angehäufte Vermögen zumindest in Teilen an die Mitglieder ausschüttet.