Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Mittleres Ruhrgebiet (Bochum) kapituliert vor Gericht – zu viele Millionen

17.12.2019

IHK Mittleres Ruhrgebiet (Bochum) kapituliert vor Gericht – zu viele MillionenMan darf sich schon wundern, warum es heute überhaupt zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen um die Millionen der IHK Mittleres Ruhrgebiet (Bochum) gekommen ist. Denn die Rechtsprechung des Gerichtes dürfte sich bei den IHKn im Ruhrgebiet bereits herumgesprochen haben. Viel wichtiger aber: die Vertreterin der IHK gab frank und frei zu, dass die gesetzliche vorgeschriebene Abschätzung eines Rücklagenbedarfs für die Jahre 2014 und 2015, um die es heute ging, nie stattgefunden hatte. Und so war die Verhandlung nach einer knappen halben Stunde vorbei, weil die IHK noch im Gerichtssaal den Bescheid aufgehoben hat, und unser Mitglied kann sich über ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk von fast 4.000,00 Euro freuen.
Vorher aber gab es durch den Richter noch deutliche Hinweise an die IHK. Diesen Hinweisen war zu entnehmen, dass auch die Wirtschaftsführung der Folgejahre bis zum heutigen Tag wohl eher nicht im Einklang mit dem staatlichen Haushaltsrecht steht und die Beitragsveranlagung als rechtswidrig anzusehen ist. Der Richter nahm dabei einerseits die vermutliche rechtswidrig und zu hoch dotierte Ausgleichsrücklage sowie die im Jahr 2013 unzulässig angehobene sogenannten „Nettoposition“ in den Blick. Alles in allem wird sich die IHK Mittleres Ruhrgebiet (Bochum) von einigen Millionen trennen müssen (an ihre Mitglieder) erstatten, bevor an eine rechtskonforme Beitragsveranlagung zu denken ist.