10.05.2019
Neue Klage gegen die Pflegekammer Niedersachsen: Wirtschaftsplan 2018 rechtswidrig
Der bffk betreut bereits etliche Klagen gegen die Pflegekammer Niedersachsen (siehe u.a. hier). Dabei geht es um die Frage, ob die Pflegekammer sich in unzulässiger Weise öffentlich geäußert hat, oder ob tatsächlich ehemalige Pflegekräfte, die längst in anderen Berufen arbeiten, immer noch Zwangsmitglied der Pflegekammer sein müssen.
Nun wurde die erste Klage auf den Weg gebracht, die sich direkt gegen die Beitragsveranlgung richtet. Denn die Beitragsveranlagung ist nur im Sinne der Kostendeckung im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung zulässig. Nur dann, wenn auf der Grundlage eines rechtskonformen Wirtschaftsplanes zur Deckung der im Haushalt veranschlagten Kosten, Beiträge erhoben werden, erfüllt dies die Bestimmungen des staatlichen Haushaltsrechts. Diese Bestimmungen gelten eben auch für die Pflegekammer, die im Kern eine Behörde ist.
Tatsächlich aber hat der bffk im Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 zahlreiche Mängel festgestellt. Dazu gehören u.a. die Planung eines Überschusses (Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip) und eine pauschale Rücklagenbildung (Verstoß gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit).
Die aktuelle Klage wurde beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Nach bisherigem Kenntnisstand werden vergleichbare Klagen in anderen Verwaltungsgerichtsbezirken folgen.