Bundesverband für freie Kammern e.V. Thomas-Cook-Pleite/Insolvenzversicherung: IHK-Dachverband lag gründlich daneben

11.12.2019

Thomas-Cook-Pleite/Insolvenzversicherung: IHK-Dachverband lag gründlich daneben Wie eine Monstranz tragen die Kammern und insbesondere der IHK-Dachverband DIHK ihre wirtschaftspolitische Kompetenz vor sich her. Politik, Presse, Bevölkerung und Mitglieder sollen glauben, dass hier in der Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt der maximale ökonomische Sachverstand aufgeboten wird. Und wer diesem Rat nicht folgt, muss sich oft genug sagen lassen, dass mangelnder Sachverstand der sofortigen Umsetzung der kämmerlichen Ratschläge im Wege stand. Da lohnt ein gelegentlicher Praxistest. Thomas-Cook-Pleite verursacht RiesenschadenDie Pleite des renommierten Reiseveranstalters Thomas Cook mit all seinen Tochtergesellschaften hat einen immensen Schaden verursacht. Bis Ende November waren bereits Schäden in Höhe von rd. 250 Millionen Euro gemeldet. Normalerweise sollte dies kein Problem sein. Denn diese Schäden sind gemäß einer EU-Richtlinie schon lange über eine sogenannten Insolvenzversicherung abgedeckt, die jeder Reiseveranstalter abschließen muss. Auch in Deutschland. Auch von Thomas Cook. Der deutsche Gesetzgeber hatte aber bei der Umsetzung der EU-Richtlinie die jährliche Haftung auf 110 Millionen Euro gedeckelt. Schon lange hatten Fachleute Zweifel geäußert, dass eine solche Summe ausreichen könnte.

DIHK für weitere Deckelung der Haftungssumme


Als im Jahr 2016 das Reiserecht reformiert wurde, wurde auch der DIHK zu einer Stellungnahme aufgefordert. Und dort können wir lesen: „Die Beibehaltung des deutschen Insolvenzabsicherungssystems mit der vorgesehenen Limitierung auf 110 Millionen Euro pro Versicherer wie in § 651r Abs. 3 BGB vorgesehen ist eine praxisge-rechte Lösung. Dieses System hat sich seit seiner Einführung bewährt und sollte daher beibehalten werden.“Und tatsächlich ist der Gesetzgeber dieser Empfehlung gefolgt. Mit dem Ergebnis, dass nun die Steuerzahler mit einem 3-stelligen Millionenbetrag für das politische Versäumnis haften müssen. Bleibt der Hinweis, dass die IHK-Organisation mit dem DIHK an der Spitze nicht müde wird, einen sorgsamen und vor allem sparsamen Umgang mit den Steuergeldern anzumahnen. Für die Politik könnte es billiger sein, nicht dem vermeintlichen Sachverstand der IHK-“Experten“ nachzulaufen.