07.07.2019
Überfällige Konsequenz - IHK-Bescheide in Stuttgart nur noch vorläufig
Die Beitragsbescheide der IHK Region Stuttgart für die Wirtschaftsjahre 2012 - 2017 ergehen nur noch vorläufig. Vor dem Hintergrund der von der IHK vor dem Verwaltungsgericht verlorenen Prozesse - das Gericht hatte der IHK eine erhebliche rechtswdrige Vermögensbildung attestiert - hatten die Vertreter der Kaktus-Initiative gemeinsam mit dem bffk diese Forderung erhoben. Die IHK verpflichtet sich nun, ggf. Korrekturbescheide zu erlassen, wenn sich im weiteren Verfahren die Rechtsprechung gegen die IHK bestätigt. Das ist aus Sicht des bffk ein wichtiges Signal, weil somit erstmals alle Mitglieder der IHK Region Stuttgart mit den Beitragsbescheiden über die entsprechende Sachlage informiert werden.
Zur bundesweiten Praxis der IHKn gehört es nämlich ansonsten ungeachtet vorliegender Urteile, erfolgreichen Widerspruchsverfahren anderer IHK-MItglieder oder dem Einlenken der Kammern nach Klageerhebung (ohne Urteile) einfach weiter Beitragsbescheide im Wege der Abrechnung zu versenden. Auf diese Art und Weise haben die 79 Industrie- und Handelskammern auch in diesem Jahr wieder Hunderttausende rechtswidriger Bescheide verschickt, ohne dass die IHK-MItglieder in irgendeiner Weise über anhängige oder gar abgeschlossene Widerspruchs- oder Klageverfahren informiert werden.
Insofern ist die Vorgehensweise der IHK Region Stuttgart ein wichtiger Schritt. Zuvor war es zuletzt die Handelskammer Hamburg gewesen, die sich gezwungen sah, solche Vorläufigkeitsvermerke auf die Bescheide zu drucken.
Der bffk empfiehlt dennoch - zur Wahrung einer eigenständigen Rechtsposition, um sich ggf. nicht von der Interpretation der anstehenden Urteile durch die IHK abhängig zu machen - kurz und knapp eigene Widersprüche zu formulieren. Für weitere Informationen stehen wir dazu gerne .