Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Oldenburg lässt teure Anwälte aus Sparsamkeit Niederlage erklären

23.07.2020

IHK Oldenburg lässt teure Anwälte aus Sparsamkeit Niederlage erklären

So richtig überraschend war das Schreiben der Anwälte der IHK Oldenburg, in dem nun der von einem bffk-Mitglied beklagte Bescheid aufgehoben wurde, nicht. Denn nach der aktuellen Rechtsprechung ddes Bundesverwaltungsgerichtes hatte die IHK nicht ernsthaft Aussichten das bereits seit Jahren schwelende Verfahren um den Beitragsbescheid aus dem Jahr 2016 noch zu gewinnen.
Bemerkenswert und typisch aber ist die Begründung. Denn die IHK erklärt nicht etwa, dass sie hier wie viele andere Kammern auch in der Wirtschaftsführung bei der Rücklagen- und Vermögensbildung Fehler gemacht hat. Nein, IHKn machen ja keine Fehler. Deswegen lässt die IHK über ihre extrem teuren Anwälte mitteilen, dass die Aufhebung des Bescheides „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ (wir erinnern uns: IHKn machen keine Fehler) und „ausschließlich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit“ erfolge. Besonders letzteres mutet geradezu absurd an. Tatsächlich aber ist es ein Musterbeispiel für die absolute Inkompetenz der IHKn und ihre Unfähigkeit zur Selbstreinigung. Das beginnt damit, dass sich die Frage stellt, warum die IHK Oldenburg aus „Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit“ nicht sofort das Mandat mit den teuren Anwälten gekündigt und dieses kleine Briefchen an das Verwaltungsgericht selbst verfasst hat. Zu erinnern ist auch, dass diese teuren Anwälte noch Mitte Januar einen sage und schreibe 50-seitigen Schriftsatz an das Gericht sandten, nur um jetzt sang- und klanglos die weiße Fahne zu hissen. Tatsächlich hatte die IHK das Verfahren von Beginn an zunächst selbst geführt. Die Berliner Anwälte wurden erst im Januar 2020 ins Boot geholt. Das sicherlich 5-stellige Honorar investierten die sparsamen und wirtschaftlichen IHK-Funktionäre dabei kurz vor dem Untergang des Bootes in ein Verfahren, in dem es um etwas mehr als 400,00 Euro ging. Dass die IHK jetzt den Bescheid aufhebt, ist konsequent, denn das Verfahren ist nicht zu gewinnen. Dass die IHK den Bescheid so aufhebt, ist verlogen und ein Anschlag auf all das, was mit dem Begriff von „Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute“ verbunden ist. Dadurch, dass die Aufhebung nun eben „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt, will sich die IHK nur dafür schützen im Sinne von Beitragsgerechtigkeit und einer konstruktiven Fehlerkultur alle ihre Mitglieder von dem notwendigen Vermögensabbau profitieren zu lassen.