Bundesverband für freie Kammern e.V. Mainz: Wer ist krimineller? Landesärztekammer oder Staatsanwaltschaft

21.03.2020

Mainz: Wer ist krimineller? Landesärztekammer oder Staatsanwaltschaft?

Man muss nicht ein Naiver sein, der uneingeschränkt an das Funktionieren des Rechtsstaates glaubt, um fassungslos vor dem Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft in Mainz hinsichtlich der Strafanzeige des bffk gegen die Führung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zu stehen. Was war geschehen? Ein Mitglied des bffk - ein Arzt aus Trier - hat sich gegen die Beitragsbescheide seiner Bezirks- und Landesärztekammer gewehrt. Argumentiert hat er, unterstützt vom bffk, auch hier mit Verweis auf eine mutmaßlich unzulässige Vermögensbildung der Kammer. Während die Bezirksärztekammer - nicht begeistert, aber rechtlich korrekt - Akteneinsicht gewährte und ein förmliches Widerspruchsverfahren ohne Tricks und Zeitverzögerungen durchführte, griff die Landesärztekammer ganz tief in die Trickkiste. Über mehr als 1 Jahr wurde die Akteneinsicht mit den absurdesten Begründungen verzögert und verweigert. Und als alles nicht mehr half, wurde der Beitragsbescheid des Arztes einfach aufgehoben. Nun gab es kein Grund mehr für einen Blick in die Finanzunterlagen der Ärztekammer. Zwischenzeitlich war das Verfahren um die Beitragsveranlagung durch die Bezirksärztekammer vor Gericht gelandet und unser Mitglied konnte es gewinnen. Die Bezirksärztekammer zeigte sich einsichtig und erstattete einige Hunderttausend Euro an alle Mitglieder. Die Landesärztekammer aber trickste weiter und verzichtet mittlerweile seit 2016 auf die Beiträge unseres Mitglieds. Keine Beitragsbescheide = kein Widerspruch = keine Akteneinsicht, so lautet die Gleichung der Kammerfürsten in Rheinland-Pfalz.
Nun ist die Kammer aber im Sinne von Beitragsgerechtigkeit und Gleichbehandlung der Mitglieder verpflichtet, von allen Mitgliedern gleichermaßen Beiträge zu erheben. Ein willkürlicher Verzicht bei Einzelnen kann man mit Fug und Recht für Untreue zulasten aller anderen Beitragszahler halten. Und noch mehr Untreue, so meinen wir, ist es, wenn der Beitragsverzicht ersichtlich dem Zweck dient, sich einem Widerspruchs- und Klageverfahren zu entziehen, in dem die Ärztekammer ihre Bücher öffnen müsste.

Der bffk hatte deswegen, nachdem die von der Ärztekammer auch für das Jahr 2019 öffentlich angekündigte Beitragsveranlagung nicht erfolgte, Strafanzeige gegen die Führung der Landesärztekammer erstattet. Nun kam die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft, die mehr als bemerkenswert ist. Denn zur Begründung wird angeführt, dass es im Ermessen des Päsidenten liege, auf Beiträge zu verzichten. Wörtlich ist zu lesen: „Solche [übergeordneten Gründe] können vorliegen, wenn im Rahmen der Verfolgung der Beitragsschuld unangemessene Aufwendungen zu vermuten stehen, die in einem auffälligen Missverhältnis zum Ergebnis der Durchsetzung stehen.“ Lassen wir mal beiseite, dass die Landesärztekammer kein Problem damit hatte, über 1 Jahr eine Anwaltskanzlei damit zu beschäftigen, nur die Akteneinsicht abzuwehren. Tatsächlich liegt in der Logik der Einstellungsverfügung, dass jeder Widerspruch zum Beitragsverzicht führen müsste. Denn irgendwelche besonderen Gründe, die einen Erlass oder gar Verzicht der Beitragsveranlagung unseres Mitglieds rechtfertigen könnten, sind der Ärztekammer nicht bekannt und wurden von dem Trierer Arzt auch nicht geltend gemacht. Im Gegenteil: sowohl direkt gegenüber der Ärztekammer als auch öffentlich hat der Arzt ausdrücklich eine Beitragsveranlagung eingefordert. Das einzige, was die Kammer weiß, ist, dass der Trierer Arzt glaubt, die Ärztekammer hätte wie so viele andere zu viele Millionen aus den Mitgliedsbeiträgen gehortet. Mit diesem Argument hatte der Mediziner ja schon gegen die Bezirksärztekammer Erfolg. Die Landesärztekammer aber will sich einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung entziehen. Dass die Staatsanwaltschaft solchen Machenschaften jetzt Rückendeckung gewährt, ist ein Skandal. Man fragt sich, wer hier mehr kriminelle Energie entwickelt: Die Ärztekammer beim augenscheinlichen Vertuschen einer hoch-wahrscheinlich rechtswidrigen Vermögensbildung sowie der mutmaßlichen Untreue bei der materiellen Bevorzugung eines Mitgliedes, um diese Vertuschung wirksam zu sichern, oder die Staatsanwaltschaft mit ihrer, wie es aussieht, rechtsbeugenden Rechtfertigung der offenkundigen Rechtsverfehlung der Ärztekammer?

Link zur Strafanzeige des bffk

Link zur Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft