03.08.2010
Rechtsbeugung statt Rechtsaufsicht in der IHK Heilbronn?
Einig sind sich die juristischen Kommentare darin, dass die Rechtsaufsicht über die Kammern durch die Wirtschaftsministerien ausgeübt wird. Streit gibt es gelegentlich allenfalls darüber, ob ein möglicher Eingriff zu nahe in den Bereich einer Fachaufsicht rückt, die gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Was die sogenannte Rechtsaufsicht der IHK Heilbronn nun aber aktuell von sich gibt, stellt die Vorstellung von einer Rechtsaufsicht völlig auf den Kopf. In einem Schreiben an die IHK erläutert der zuständige Ministerialdirigent zunächst zutreffend und ausführlich, warum ein Engagement der IHK Heilbronn beim Ausbau der Uni Heilbronn - jetzt statt eines Mietkostenzuschusses 1 Million als "Investitionszuschuss" - aus rechtlicher Sicht wohl nicht zulässig ist. Am Ende folgt die Volte, die das IHK-Gesetz nicht kennt: "Im Rahmen einer Gesamtabwägung.....insbesondere des Landesinteresses ...." soll das Engagement "...gerade noch vertretbar..." sein. Heißt übersetzt: wenn die Kammerfürsten und die Landesfürsten sich einig sind, spielt das Gesetz keine Rolle mehr.
Es kann hier nicht um die Frage der Notwendigkeit und der Qualität des Ausbaus der Heilbronner Universität gehen. Wenn IHK-Beiträge so einvernehmlich zwischen Kammerfunktionären und Politik zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden, dann wird der IHK-Beitrag zur Zweitsteuer.