Bundesverband für freie Kammern e.V. Staatsanwaltschaft Heilbronn kneift

26.11.2009

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn kneift

 

 

Keine eigenen Ermittlungen will die Staatsanwaltschaft Heilbronn angesichts des Vorwurfs millionenschwerer Aufgabenüberschreitung durch die IHK Heilbronn einleiten. Die Begründung hierzu mutet seltsam an. Zum Einen beruft man sich auf den Beschluss der Vollversammlung, der diese Ausgaben rechtfertige. Nun kann das überhaupt kein Kriterium sein, wenn man weiß, dass die Vollversammlung der IHK Niederrhein dereinst eine Millionenbürgschaft für eine Museumsgründung beschloss. Für die Umsetzung dieses Beschlusses wurden der dortige Präsident und der Hauptgeschäftsführer im Jahr 2004 jeweils mit 5-stelligen Strafzahlungen zur Kasse gebeten.

Andererseits soll die Feststellung der Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium, die IHK Heilbronn halte sich an das Gesetz, als Rechtfertigung für das staatsanwältliche Nichtstun dienen. Dies ist bemerkenswert auf dem Hintergrund der Tatsache, dass in mittlerweile drei Bundesländern (Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein) die Arbeit und die Qualität der Rechtsaufsicht durch die dortigen Landesrechnungshöfe mehr als kritisch betrachtet wurde. Ob und wie sich der Umstand, dass die IHK Heilbronn ihre Weihnachtspräsente 2008 im Weinberg des Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium eingekauft hat, auf die Qualität der Arbeit der Rechtsaufsicht, die in ebendiesem Ministerium angesiedelt ist, ausgewirkt hat, darüber wollen wir hier nicht spekulieren.

Der Bundesverband für freie Kammern wird gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heilbronn Beschwerde einlegen.