Bundesverband für freie Kammern e.V. Falsche Zahlen in der IHK Leipzig?

07.02.2014

Falsche Zahlen in der IHK Leipzig?                                              (07. 02. 2014)

Wenn die IHKn den Weg zu mehr Transparenz finden, dann soll das auch Anerkennung finden. Die Einführung des Transparenzportals im Internet ist also, trotz der vorhandenen IHK-Transparent / Leipzig  / GF-AnzahlSchwächen ein deutlicher Fortschritt. Das kann erst recht nicht bestreiten, wer registriert, wie wenig Transparenz in Handwerkskammern und die meisten Berufsständischen Kammern herrscht.
Aber Transparenz ist ja kein Selbstzweck. Wenn die Dinge dann öffentlich sind, folgen Fragen. Z.B. diese: Wenn die IHK Leipzig im Transparenzportal der IHKn angibt, dass zwei Menschen in der Geschäftsführung tätig sind – angesichts der Geschäftsführer-schwemme in so mancher IHK ein guter Wert – und aus dem Organigramm der IHK geht aber hervor, dass es dann doch drei sind, dann stellt sich die Frage: WAS STIMMT?
(Der möglichen Folgefrage, ob möglicherweise auch andere Angaben nicht stimmen, wird sich die IHK dann auch stellen müssen.)

IHK-Transparent / Leipzig / GF-Anzahl  - 2

Nachtrag, 11. 02. 2014.  Die IHK Leipzig legt verständlicherweise Wert auf die Feststellung keine falsche Zahlen anzugeben. Man habe die Anfrage des DIHK hinsichtlich der Mitarbeiterzahlen/Geschäftsführungsebene in Leipzig dahingehend interpretiert, dass nur die "organschaftlich" Beschäftigten genannt werden sollen. Und das sind in Leipzig eben nur. zwei. Dies sei hier also vermerkt. Wie es aber so ist mit der Transparenz. Es entstehen dann Fragen. Z.B. solche. Warum, wenn es doch um Transparenz und Vergleichbarkeit geht, einigt man sich bei den IHKn nicht auf ein gemeinsames Vorgehen? Stattdessen interpretiert nun jede IHK wie sie will und liefert munter Zahlen. Auch eine schöne Frage, warum definiert man Menschen, die explizit als Geschäftsführer beschäftigt (und bezahlt) werden aus der Betrachtung, nur weil sie nicht Organ der Kammern sind? Es bleibt unterm Strich bei der Feststellung, dass das Transparenzportal ein Fortschritt ist.  Damit es ein Fortschritt bleibt, müssen die IHKn solche Fragen beantworten, Vergleichbarkeit ermöglichen und Unstimmigkeiten beseitigen.