Bundesverband für freie Kammern e.V. Rechtsaufsicht interveniert in der IHK Erfurt

29.10.2014

Rechtsaufsicht interveniert in der IHK Erfurt                              (29. 10. 2014)

Wie schwer sich Kammerfunktionäre mit der Einhaltung von Recht und Gesetz bei der Aufgabenerfüllung tun, hat dieser Tage eindrucksvoll die IHK Erfurt unter Beweis gestellt. Dort fühlte sich der Präsident bemüßigt in der Phase der Bildung einer möglichen neuen Koalition im Landesparlament allgemeinpolitisch dazwischen zu grätschen. Mit deutlichen Worten kommentierte er die aktuellen Entwicklungen der Landespolitik. Die Erklärung veröffentlichte die IHK nicht nur in der IHK-Zeitung sondern auch via Pressemitteilung.
Sowohl der DGB in Thüringen als auch der bffk schalteten daraufhin die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium ein. Denn mit seinen allgemeinpolitischen Äußerungen hat der Erfurter IHK-Präsident die Grundrechte der Zwangsmitglieder nach Art. 2 GG verletzt. Gesetz und Rechtsprechung verbieten einer IHK und ihren Funktionären allgemeinpolitische Statements. Das ist mitnichten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es drückt vielmehr den notwendigen Rechtsschutz gegenüber den Zwangsmitgliedern aus, die sich solche Äußerungen „ihrer IHK“ womöglich zurechnen lassen müssen.
Aus dem Wirtschaftsministerium in Thüringen gab es erfreulich schnell und erfreulich rasch eine klare Ansage, auf solche Äußerungen zu verzichten. Ob die IHK und ihr Präsident daraus gelernt haben, muss allerdings bezweifelt werden. Denn nach einem Bericht der Thüringischen Landeszeitung hat der IHK-Präsident seine Äußerungen weiter verteidigt. Und während die Pressemitteilung tatsächlich rasch von der Internet-Seite der IHK verschwand, so ist sind die allgemeinpolitischen Einlassungen des Präsidenten in der Online-Ausgabe der IHK-Zeitung bis heute verfügbar.