Bundesverband für freie Kammern e.V. Schallende Ohrfeige für die Hamburger Handelskammer

25.07.2014

Schallende Ohrfeige für die Hamburger Handelskammer           (25. 07. 2014)

Mehrfach haben die Verantwortlichen der Handelskammer Hamburg in diesem Jahr bereits den bemerkenswerten Mangel an demokratischem Anstand unter Beweis gestellt.
Wie selbstverständlich wurde ein Herr Melsheimer, der sich dem Votum der Wählerinnen und Wähler vorsichtshalber erst gar nicht gestellt hatte, nachträglich ins Plenum der Handelskammer gewählt und gleich zum Präsidenten gekürt. Es spielte keine Rolle, dass nach der Satzung der Handelskammer eine dritte Amtszeit als Präses ausgeschlossen war. Für eine weitere Amtszeit Melsheimers wurde eben schnell die Satzung geändert. Es spielte auch keine Rolle, dass dieser Herr Melsheimer bereits seinen Abschied als Vorstand des Unternehmens für das er ins Plenum der Handelskammer nachgewählt wurde, von langer Hand vorbereitet hatte und dann  - natürlich nach seiner Wahl ins Plenum -  öffentlich machte. Und natürlich war im neuen Präsidium der Handelskammer auch kein Platz für die Vertreter/innen der Initiative "Die Kammer sind WIR!", die immerhin 20 Prozent der Mandate im Plenum erringen konnten.
Im Mai wurde dann also ein neues Präsidium und Herr Melsheimer zum Präsidenten gewählt. Die genauen Wahlergebnisse aber wollte die Handelskammer nicht verraten. Man war sich auch nicht zu schade, zur Rechtfertigung dieses offensichtlichen Mangels an demokratischem Anstand auch noch ein Gutachten anfertigen zu lassen.
Gestern nun hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte der Handelskammer hierzu klare Worte ins Stammbuch geschrieben. Es bestehe ein „überwiegendes Interesse“ an der Veröffentlichung der Wahlergebnisse, „berufliche Nachteile (seien) nicht zu befürchten", „Der Kernbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bleibt unangetastet“ und natürlich seien die Wahlergebnisse auch keine „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“. Wörtlich schreibt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seiner Stellungnahme weiter: „die Befürchtung sachfremder Spekulationen, so wie sie die Handelskammer Hamburg vorträgt, (ist) nicht geeignet, dem zuvor festgestellten schutzwürdigen Interesse (der Veröffentlichung, Anm. des Verfassers) entgegenzustehen.“
Eine schallendere Ohrfeige für die Hamburger Kammerfürsten ist kaum möglich. Man darf gespannt sein, ob der öffentliche Druck nun zur Veröffentlichung der Wahlergebnisse führt, wenn demokratischer Anstand als Motivation nicht zur Verfügung steht.Link zur Pressemitteilung des bffk