28.07.2014
Bilanzmanipulation in der Wirtschaftsprüferkammer? (28. 07. 2014)
Ausgerechnet die Wirtschaftsprüferkammer hat sich mit dem Vorwurf der Bilanzmanipulation auseinanderzusetzen. Das ist in doppeltem Sinne bemerkenswert. Zum einen erwartet man – vielleicht nicht ganz zu Unrecht -, dass gerade in der Wirtschaftsprüferkammer ordentlich bilanziert wird. Zum anderen haben gerade in der Wirtschaftsprüferkammer sogenannte Reformer die Beiratswahlen im Jahr 2011 gewonnen. Reformer, die u.a. mit der Forderung nach mehr Offenheit und Transparenz für ihre Wahl geworben hatten.
Nun also ein handfester Bilanzskandal, über den das Handelsblatt berichtete und der bereits das Landgericht Düsseldorf beschäftigt hat. Dabei hat das Landgericht (in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil) bestätigt, dass der Vorwurf einer „dreisten Bilanzmanipulation“ zulässig ist.
Ein Defizit von knapp 600.000,00 Euro, immerhin fast 75 Prozent der Jahres-Einnahmen, galt es kunstvoll und geräuschlos in der Bilanz zu verstecken. Gelungen ist es nicht, weil zwei Mitglieder des Haushaltsausschusses der Kammer die Rechtsaufsicht einschalteten und die Sache die Öffentlichkeit erreicht hat. Damit - insbesondere mit dem o.a. Urteil des Landgerichts Düsseldorf - dürfte für die Wirtschaftsprüferkammer ein erheblicher Imageschaden eingetreten sein. Denn von dieser Kammern wird eher erwartet, Bilanztricks entgegenzutreten als selber davon Gebrauch zu machen.