Bundesverband für freie Kammern e.V. Die Hamburger Rechtsaufsicht am Nasenring der Handelskammer

07.04.2015

Die Hamburger Rechtsaufsicht am Nasenring der Handelskammer

Die Rechtsaufsicht im Stadtstaat Hamburg unter der politischen Verantwortung des ehemaligen Handelskammerpräsidenten steht schon seit langem in der Kritik. Statt eine klaren Einschreitens in den mittlerweile zahlreichen Fällen, wo Mitglieder der Handelskammer und Beobachter der Hamburger Kammerorganisation teilweise offensichtliche Rechtsverletzungen an die Rechtsaufsicht herantrugen, wurden die Ausreden immer skurriler.
Im Falle von Teilen der Baurücklage, für deren Bildung in Millionenhöhe ganz offensichtlich die notwendigen Voraussetzungen fehlten, erklärte die Rechtsaufsicht dies flugs zu einer „kammereigenen“ Angelegenheit.


Als der Datenschutzbeauftragte des Landes Hamburg die Weigerung der Handelskammer, die Wahlergebnisse zum Präsidenten und Präsidium zu veröffentlichen, zurückwies und der Handelskammer ins Stammbuch schrieb: „die Befürchtung sachfremder Spekulationen, so wie sie die Handelskammer Hamburg vorträgt, (ist) nicht geeignet, dem zuvor festgestellten schutzwürdigen Interesse (der Veröffentlichung, Anm. des Verfassers) entgegenzustehen.“ , war die Ausrede des Wirtschaftssenators – zuständig für die Rechtsaufsicht - noch kürzer: „Der Senat hat sich mit der Angelegenheit nicht befasst.“ . Ja, dann.... .


Die Handelskammer jedenfalls weiß wo und wie der Hase hoppelt. Im Wissen um eine mehr als zahnlose Rechtsaufsicht hatte sich der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer nach der Bürgerschaftswahl massiv und offensichtlich rechtswidrig mit Einlassungen zur Koalitionsbildung zu Wort gemeldet. Die Beschwerden bei der Rechtsaufsicht waren zahlreich. Gleich in zwei parlamentarischen Anfragen wurde die Einmischung der Handelskammer zum Thema.
Den fragenden Parlamentariern gab der Senat im Prinzip überhaupt keine Antwort. Allerdings hieß es dort am 14. 03. 2015 immerhin: „Die zuständige Behörde wird nach Abschluss der Überprüfung der Handelskammer Hamburg ggf. zweckgerichtet tätig.“
Einem Beschwerdeführer teilte dann die Rechtsaufsicht am 20. 03. 2015 mit: „die Angelegenheit ist anlässlich der Parlamentarischen Anfrage und anderer Beschwerden behandelt worden. Die Internetseite der HK-HH hat keine dahingehende Stellungnahme mehr. Wir sehen den Vorgang als abgeschlossen.“ Damit hat man sich jeglicher Bewertung über die Zulässigkeit der Handelskammer-Einmischung bis heute entzogen. Eine entsprechende Nachfrage ist bis heute nicht beantwortetBesonders bemerkenswert ist allerdings, dass im Gegensatz zur Aussage der Rechtsaufsicht, die Stellungnahme sei von der Internetseite der Handelskammer verschwunden, diese da noch immer steht. zum Screenshot HK Hamburg vom 07.04.2015Sie stand dort am Tage, als die Email der Rechtsaufsicht am 20. 03. 2015 eintraf. Und sie steht da noch heute. Warum sollte die Handelskammer hier auch einlenken? Mit Rückendeckung  des ehemaligen Kammerpräsidenten an der Spitze des für die Rechtsaufsicht zuständigen Wirtschaftsressorts kann die Handelskammer den zahnlosen Tiger Rechtsaufsicht auch noch an einem veritablen Nasenring durch die Manege ziehen. Das hat seitens der Handelskammer mit dem Verhalten ehrbaren Kaufleute genauso wenig zu tun, wie seitens der Politik und der Verwaltung mit der Umsetzung eines demokratischen Rechtsstaates. Aber an diesen Kriterien lassen sich die Hamburger Verhältnisse schon seit langem nicht mehr messen.