Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Ostwestfalen kürzt Ausgleichsrücklage radikal

03.02.2017

IHK Ostwestfalen kürzt Ausgleichsrücklage radikal

Auch im Bezirk der IHK Ostwestfalen (Bielefeld) betreut der bffk etliche Klagen gegen eine Beitragsveranlagung, weil die IHK zu viel Vermögen angehäuft hat. Erst kürzlich hat das OVG in Nordrhein-Westfalen diesen Klagen ordentlich Rückenwind gegeben.

Dass aber diese Klagen dazu führen, dass die IHKn sich nun tatsächlich bewegen, hat nicht erst der letzte Kammerbericht des bffk gezeigt, in dem der bffk bei den IHKn in der Summe erstmals einen realen Vermögensabbau nachzeichnen konnte. Es wird aber auch immer wieder deutlich, dass viele IHKn eine enorme Kreativität an den Tag legen, das rechtswidrig angehäufte Vermögen so umzubuchen, dass kein Geld an die Mitglieder zurückfließt. Der Fall der IHK Berlin, die im letzten Jahr beschlossen hat, 13 Millionen Euro an die Mitglieder zu erstatten, gehört da zu den Ausnahmen.

Rücklagen IHK OWL - 2017Die IHK Ostwestfalen hat nun zum 31. Dezember 2016 eine radikale Umstellung ihrer Rücklagen vorgenommen. Wenn auch diese unter der Devise "geschenkt-ist-geschenkt-wiederholen-ist gestohlen" stand und die millionenschweren Rücklagen nur umgebucht wurden, so hat diese Rücklagenumstellung eine immense bundesweite Signalwirkung. Denn die IHK Ostwestfalen hat die Ausgleichsrücklage, die als allgemeine Risikorücklage den Jahreshaushalt absichern soll, von ehedem 7.895.000,00 Euro auf nur noch 1.518.000,00 Euro abgesenkt. So ärgerlich es ist, dass dieses Geld zugunsten der Pensionszahlungen in eine Zinsausgleichsrücklage umgebucht wurde, so erfreulich ist das deutliche Signal im Hinblick auf eine angemessene Dotierung der Ausgleichsrücklage. Bundesweit soll diese nämlich bis zu 50 Prozent der geplanten jährlichen Aufwendungen betragen dürfen. Und oft genug haben IHKn hier bis heute tatsächlich auch noch regelhaft über 40 Prozent gebunkert. In der IHK Ostwestfalen beträgt die neue Dotierung bezogen auf den geplanten Haushalt für das Jahr 2017 jetzt nur noch 7,5 Prozent. Das ist dann ein Wert, der juristisch sicher nicht mehr in Frage gestellt werden kann. Und ab sofort werden 78 IHKn in Deutschland zu erklären haben, welche besonderen Risiken, die sich fundamental von denen in der IHK Ostwestfalen unterscheiden, eine viel höhere Dotierung der Ausgleichsrücklage verlangen. (Über das Thema der verschobenen Millionen in die Zinsausgleichsrücklage wird dann an anderer Stelle zu reden sein.)