13.04.2018
IHK Ostwestfalen (Bielefeld) kapituliert auf der ganzen Linie - zu viel Vermögen
Lange haben sich diese Verfahren einer kleinen Unternehmensgruppe, die vom bffk unterstützt wurde, gegen die IHK Ostwestfalen (Bielefeld) hingezogen. Am 14. März 2013 wurden die Klagen beim VG Minden eingereicht. Im Mai 2015 - da ahnten nur Eingeweihte, dass es hier eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes geben könnte - wurden alle Klagen abgewiesen. Eine rechtswidrige Vermögensbildung konnte oder besser wollte das Verwaltungsgericht trotz detaillierter Hinweise nicht sehen.
Den Anträgen auf Zulassung der Berufung gab das OVG in Münster dann am 24. Januar 2017 statt. Mittlerweile lag nicht nur das o.a. Urteil des Bundesverwaltungsgericht vor. Tatsächlich hatten etliche weitere Verwaltungsgerichte zugunsten klagender IHK-Mitglieder entschieden, die alle - auf die Recherchen des bffk über die Millionenvermögen der Kammern gestützt - erfolgreich geklagt hatten.
Die IHK Ostwestfalen aber meinte es besser zu wissen, engagierte teure Anwälte - finanziert aus Zwangsbeiträgen - und wehrte sich in umfangreichen Schriftsätzen gegen die Berufung.
Rückzieher eine Woche vor der mündlichen Verhandlung der Berufung
Für den 16. April 2018 hatte das OVG in Münster den Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt. Genau eine Woche vor dem Termin erklärt die IHK Ostwestfalen nun die vollständige Kapitulation. Die beklagten Bescheide wurden aufgehoben und Kostenübernahme erklärt. Während der Anwalt des Klägers nach der Gebührenordnung eher bescheiden abrechnen wird, dürften bei der IHK erhebliche Stundenhonorare der beauftragten Anwälte angefallen sein.
Von erheblicher Bedeutung ist aber auch wieder einmal die Frage, welche Konsequenzen sich für die Tausenden von Beitragszahlern ergeben, die auf eine rechtskonforme Wirtschaftsführung und Beitragsveranlagung der IHK Ostwestfalen vertrauten und nicht geklagt haben? Einem deutlichen gerichtlichen Urteil haben sich die IHK-Funktionäre durch ihren Last-Minute-Rückzieher jetzt entzogen. Wie aber will die IHK Ostwestfalen (Bielefeld) für die geforderte Beitragsgerechtigkeit sorgen? Zu befürchten ist, dass wie in so vielen vergleichbarn Fällen die Angelegenheit unter den Teppich gekehrt wird. In der benachbarten IHK Nordwestfalen (Münster), der das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen deutliche Worte ins "Stammbuch geschrieben" hat, fand dieses Urteil jedenfalls nicht den Weg in die Presse. Ob es daran lag, dass der dortige IHK-Präsident gleichzeitig Herausgeber der örtlichen Tageszeitungen ist?