Bundesverband für freie Kammern e.V. SIHK Hagen kapituliert auch - ein bisschen

27.04.2018

SIHK Hagen kapituliert auch - ein bisschen

Es scheint eine Art Virus, dass immer mehr Kammern kurz vor dem Termin einer Gerichtsverhandlung, in der es um die Überprüfung der Millionenvermögen gehen soll, plötzlich die beklagten Beitragsbescheide aufheben.

Erst kürzlich bekam die IHK Ostwestfalen (Bielefeld) eine Woche vor dem anberaumten Termin vor dem Oberverwaltungsgericht kalte Füße. U.a. die IHKn in Arnstadt und Lippe zu Detmold haben vor Jahren so gehandelt und die Klagen danach als unbedeutende Einzelfälle abgetan. Das Massengeschäft der Beitragserhebung wird munter weiter betrieben.

Nun also die SIHK Hagen. Allerdings scheint man dort die richtige Strategie noch nicht gefunden zu haben. Nachdem das Gericht der Forderung der vom bffk unterstützten Kläger nachgekommen ist und von der IHK umfangreiche Unterlagen über die Vermögenslage zur Prüfung beigezogen hat, hat die IHK knapp 2 Wochen vor den beiden für den kommenden Donnerstag angesetzten Verfahren die Beitragsbescheide für die Jahre 2013 und 2014 aufgehoben. Das lässt sich durchaus als Eingeständnis werten, dass die SIHK Hagen zumindest für die Jahre 2013 und 2014 zweckfrei (rechtswidrig) Vermögen gebildet hat.

Im Hinblick auf das Wirtschaftsjahr 2016 blieb man in Hagen weiter streitlustig. Noch ein paar Tage später haben sich die bisher anwaltlich nicht vertretenen SIHK-Funktionäre nun doch noch den Rechtsbeistand einer Berliner Anwaltskanzlei mit einer Neigung zu hohen Stundensätzen gesichert. Dass sich die Kammern mit eigenen Rechtsabteilungen solche Prozesse nicht ohne externe anwaltliche Vertretung zutrauen, ist für sich schon bemerkenswert. Denn angeblich ist das doch eine so klare Angelegenheit, dass es keine rechtswidrige Vermögensbildung gibt. Warum dann die teuren Anwälte? Im Hinblick auf die SIHK Hagen gilt dies in besonderer Weise, da man sich in Hagen eine im Vergleich zu anderen IHKn eine außerordentlich üppige Personalausstattung gegönnt hat. Am 03. Mai wird sich vor dem VG Arnsberg zeigen, wie viel oder wenig die SIHK Hagen kapitulieren und eine defacto rechtswidrige Vermögensbildung eingestehen wird.