30.11.2018
Rücklagenbildung der IHK Ostthüringen rechtswidrig
Von dem Urteil konnte nur die Führung der IHK Ostthüringen überrascht sein. Das Verwaltungsgericht in Gera hat die Vermögensbildung/Wirtschaftsführung der IHK für das Jahr 2013 als rechtswidrig beurteilt und den Bescheid eines bffk-Mitgliedes aufgehoben. Gut 1.000,00 Euro an Beitrag müssen so nicht bezahlt werden.
Auch die Unterstützung einer teuren Berliner Anwaltskanzlei, die auch schon vielen anderen IHKn - zuletzt in Stuttgart und Heilbronn - nicht zu helfen vermochte, konnte am Ergebnis nichts ändern. Zu offensichtlich war, dass die Rücklagenbildung nicht unter sachgerechter Abschätzung des tatsächlichen Bedarfs erfolgte. Aus Sicht des bffk ist davon auszugehen, dass dies sicher für alle Wirtschaftsjahre der IHK Ostthüringen bis einschließlich 2016 zutreffen dürfte. Mitglieder der IHK Ostthüringen sind daher gut beraten ihre Beitragsbescheide künftig sorgfältig zu prüfen und ggf. Widerspruch zu erheben.
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