Bundesverband für freie Kammern e.V. Unbelehrbare Handwerkskammer Pfalz verurteilt

29.11.2018

Unbelehrbare Handwerkskammer Pfalz verurteilt

Bereits gegen die Beitragsveranlagung für das Jahr 2016 hatte sich bffk-Mitglied Michael Schepers erfolgreich zur Wehr gesetzt. Nach klaren Ansagen durch das Verwaltungsgericht hob die Handwerkskammer Pfalz noch im Gerichtssaal den von Schepers beklagten Bescheid auf.

So richtig hat die Führung der HWK daraus aber nicht gelernt. Denn das Verwaltungsgericht gab heute nun auch den beiden neuen Klagen des Fotografen aus Limburgerhof gegen die Beitragsveranlagungen für die Jahre 2017 und 2018 statt. Damit haben jetzt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Wirtschaftspläne der HWK Pfalz einer gerichtlichen Prüfung nicht standgehalten. Zwar hatte die Handwerkskammer nach der ersten gerichtlichen Niederlage reagiert und begonnen ihre Rücklagenbildung an den Grundsätzen des Koblenzer Modells zu orientieren. Aber ganz offenkundig haben die Verantwortlichen bei der Umsetzung keine kompetenten Berater eingeschaltet oder auf diese nicht gehört. Der von der Handwerkskammer dazu angekündigte Dialog mit dem bffk fand jedenfalls nicht statt. Das Ergebnis sind nun haarsträubende handwerkliche Fehler bei der Umsetzung der neuen Maßstäbe bei der Rücklagenbildung. So hatte die Handwerkskammer zwar neue Grundsatzbestimmungen für die Rücklagenbildung beschlossen. Vergessen wurden aber die notwendigen Einzelbeschlüsse, um die tatsächliche Rücklagenbildung auch an diese Grundsätze anzupassen. Insofern sind die heutigen Urteile eine zwangsläufige Folge der massiven Haushaltsfehler. Dass die HWK-Vertreter diese Fehler wohl auch deswegen gemacht haben, weil sie eigentlich kein Unrechtsbewusstsein haben, wurde im Verlauf der mündlichen Verhandlung deutlich. Denn rückblickend auf das Jahr 2016 erklärte der Justiziar, man sei eigentlich immer noch der Meinung, damals alles richtig gemacht zu haben.

Michael Schepers hat nun drei Jahre keine Beiträge an die Handwerkskammer zahlen müssen. Die Zwangsmitglieder der HWK Pfalz, die von den Missständen in der Finanzverwaltung keine Kenntnis hatten und bis heute Jahr für Jahr ihre Beiträge bezahlen, werden sich fragen, wem sie da ihr Geld anvertrauen. Fakt ist, dass jeder Beitragszahler der Jahre 2016, 2017 und 2018 sich gegen die Beitragsveranlagung hätte efolgreich wehren können.