Bundesverband für freie Kammern e.V. HWK Leipzig streckt die Waffen – Rücklagenbildung rechtswidrig

11.01.2019

HWK Leipzig streckt die Waffen – Rücklagenbildung rechtswidrigDas hätte man alles schneller und billiger haben können. Als gestern vor dem Verwaltungsgericht Leipzig das Verfahren um die millionenschweren Rücklagen der HWK Leipzig begann, waren seit der Klageerhebung mehr als zwei Jahre vergangen. Die Handwerkskammer hatte den Widerspruch zuvor abgelehnt und sich für den Prozess vor dem Verwaltungsgericht einen Anwalt genommen. An dessen Seite rollten und trugen nun gestern weitere 8 Vertreter und Vertreterinnen der Handwerkskammer reichlich Papier in den Gerichtssaal. Danach vergingen noch zwei Stunden und dann war der Beitragsbescheid der Handwerkskammer für das Jahr 2016 des klagenden bffk-Mitgliedes Geschichte. Mehr als 3.000,00 Euro Beitragsforderungen waren damit hinfällig.

Nach einem deutlichen rechtlichen Hinweis des Gerichts hob die HWK den Bescheid noch im Gerichtssaal auf und übernahm folgerichtig die Kosten des Verfahrens. Tragen müssen diese Kosten (auch die teuren Anwaltskosten) wie immer die Zwangsmitglieder. All dies nur, weil der Handwerkskammer neben der Sach- und Fachkenntnis auch das nötige Unrechtsbewusstsein fehlte. Damit befindet sich die HWK Leipzig leider in bester schlechter Gesellschaft. Denn an beidem mangelt es auch in immer noch zahlreichen IHKn und HWKn, die Unsummen in solchen Verfahren verbrennen, bevor dann in der übergroßen Zahl der Fälle durch Aufhebung oder Urteile am Ende die Klagen Erfolg haben. Am kommenden Montag wird es die HWK Flensburg sein, die unter ähnlichen Vorzeichen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig versuchen wird, das Unmögliche möglich zu machen.