18.07.2013
Vorstandsmitglied in der HWK Hamburg trotz Ruhestand (18. 07. 2013)
Die Handwerksordnung ist da eindeutig. Ist ein Arbeitnehmervertreter „nicht mehr im Betrieb eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beschäftigt“ scheidet er oder sie spätestens nach einem Jahr aus dem Amt, so heißt es dort im § 103 Absatz 3. Aber ähnlich wie in den vom bffk dokumentierten Fällen aus dem Arbeitgeberlager („Altersruhesitz: Kammerpräsident“) gibt es einen vergleichbaren Fall jetzt auch im Vorstand der Handwerkskammer Hamburg. Die Vertreterin der Arbeitnehmer, Elke Kloppenburg, wurde von ihrem Arbeitgeber und unter erheblicher Anteilnahme der Öffentlichkeit am 10. 05. 2012 in den Ruhestand verabschiedet. Logische Konsequenz hätte sein müssen, dass Frau Kloppenburg allerspätestens am 10. 05. 2013 aus ihren Ämtern in der HWK hätte ausscheiden müssen. Das ist sie aber nicht. Bis zum heutigen Tage ist sie immer noch für die Arbeitnehmer im Vorstand der Handwerkskammer. Der bffk hatte am 17. 06. 2013 mit einer Presseerklärung auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Konsequenz?. Frau Kloppenburg ist immer noch in Amt und Würden, der Bericht über ihre Verabschiedung aber ist von der Internetseite der Firma Bogdol verschwunden, obwohl die Internetadresse dazu noch existiert.
So können wir einen Hauch von schlechtem Gewissen und den für die Kammern ach so bekannten Mangel an demokratischem Anstand feststellen. Diese Feststellung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass man formalistisch ein Hintertürchen gefunden hätte, wie z.B. eine Weiterbeschäftigung auf 400-Euro-Basis.
So endet die laufende Wahlperiode wie sie begonnen hat. Mit sehr berechtigten Zweifeln an der demokratischen Legitimation der Gremien und ihrer Mitglieder. Denn die aussichtsreiche Wahlanfechtung von bffk-Vorstand Christian Anhalt steht kurz vor der Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Hamburg.