21.05.2014
Kammern im Fokus der Gerichte - die Luft wird dünner (21. 05. 2014)
Lange Zeit konnten sich die Kammern auf eine eher defensive gelegentlich auch desinteressierte Verwaltungsgerichtsbarkeit verlassen. Das führte u.a. dazu, dass der Rechtsschutz für die Zwangsmitglieder oftmals auf der Strecke blieb und Kammerfunktionäre sich unbehelligt von Rechtsaufsicht und gerichtlicher Überprüfung bequem eingerichtet haben. Diese Zeiten scheinen vorbei.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2014 sich intensiv mit der Frage des Kammerzwanges auseinanderzusetzen, markiert dabei nur am prominentesten den Richtungswechsel.
Schon das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen zur Rechnungsprüfung in den IHKn und zur Öffentlichkeitsarbeit der Kammern deutliche Signale gesetzt. In der Folge haben Verwaltungsgerichte (Stuttgart und Sigmaringen) hier ebenfalls gegen die gängige Praxis der Kammern geurteilt.
Auch bei zwei anhängigen Klagen gegen die zu ausufernde Öffentlichkeitsarbeit des IHK-Dachverbandes (DIHK) bahnt sich ein Durchbruch an. Jüngst hat das OVG Münster zwar dem Versuch, eine IHK zum Austritt aus dem DIHK zu zwingen, eine Absage erteilt. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass die IHKn ggf. auf ihren den DIHK einwirken müssen, damit dieser unzulässige allgemeinpolitische Äußerungen unterlässt.
Dass die Zeiten einer „rechtsfreien Zone“ DIHK damit zu Ende gehen, zeigen auch zwei weitere Verfahren. bffk-Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, hat im Zusammenhang mit einer aggressiven und nicht-abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit des DIHK Klagen sowohl gegen die IHK-Verantwortlichen in Kassel, die den DIHK nicht bremsen und eine Beteiligung der IHK Kassel-Marburg bei der Meinungsbildung vernachlässigen, als auch direkt gegen den DIHK in Berlin eingereicht. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nun kürzlich die Berufung in dem Verfahren in Kassel zugelassen. Es deutet sich an, dass tatsächlich ein Versäumnis bei der Beteiligung der Kasseler IHK-Gremien vor einer DIHK-Stellungnahme gesehen wird. In Berlin wehrt sich der DIHK fast verzweifelt an die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes. Man will daraus einen zivil-rechtlichen Streit machen, in dem es dann so aussähe, als wenn ein Privater dem anderen Privaten die Meinungsäußerung verbieten will. Dass es tatsächlich so ist, dass der DIHK im Namen aller IHKn, damit auch im Namen der IHK Kassel-Marburg und dann eben auch im Namen der dortigen Zwangsmitglieder abgibt, bliebe dabei auf der Strecke.Aber Auch beim Umgang mit dem Geld zeichnet sich eine Trendwende ab. Der erste Paukenschlag war die Entscheidung des VG Koblenz hinsichtlich der rechtswidrigen Vermögensbildung in der dortigen IHK. Das Verfahren geht dort nun in die nächste Instanz. In einem ähnlichen Verfahren in Baden-Württemberg urteilte ein Einzelrichter zugunsten der beklagten IHK. Aber auch hier hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt die Berufung zugelassen. Die Luft für die Kammern wird juristisch deutlich dünner ... .